Metadata : Abhandlungen und Materialien zum neuesten deutschen Staatsrechte und Reichsgeschichte des Jahres ... seit dem Absterben des letzten Churfürsten von Bayern Maximilian Josephs (Th. 3. 1778 (1778))

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sich  aber  damit  verzog,  und  indessen  mit  Vollstreckung -
  der  Convention  fortgefahren  wurde;  so  saben -
  sich  Höchstdieselbe  vermüßiget,  nicht  allein  bey
Jhro  Kayserl.  auch  Koyserl.  Königl.  Maj.  Maj.
selbst  um  Communication  der  Urkunden  allerunterthänigst -
  anzustehen,  und  deme  die  respectuoseste
Bitte,  um  mit  Occupirung  der  Lande  bis  zu  erfolgen -
  könnender  Dero  Erklärung  Anstand  zu  nehmen, -
  beyzufügen,  sondern  Sie  haben  am  16ten
März  zu  Wahrung  Jhrer  und  Jhres  Fürstl.  Hau  =ses -
  Rechte  auf  dem  Reichstag  erklären  lassen,  daß
Sie  die  ohne  Dero  Mitwirkung  errichtete  Convention -
  für  sich  nicht  für  verbindlich  ansehen  könnten.
S.  die  Vorlegung  von  §.  1719.
§.  2.
Jn  dieser  Erklärung  vom  16.  März  haben  sich
Jhro  Churfürstl.  Durchlaucht  anheischig  gemacht,
Dero  Gerechtsame,  als  des  naͤchsten  dermaligen
Agnaten  und  Churfolgers,  vorzulegen,  und  man
hat  sich  sogleich  dazu  angeschicket.  Anerwogen
aber  die  Haupturkunden  vom  Jahr  1426.  erst  den
8ten  Junius  dahier  angekommen:  so  war  es  nicht
möglich,  solche  eher  geschichts=  und  gesetzmäßig
zu  prüfen,  und  etwas  ganzes  vorzulegen,  wiewohl, -
  so  viel  Mindelheim  betrift,  die  Exspektanz
von  1614  noch  nicht  eingelanget  ist.  Da  indessen
die  Menge  der  Gegenstände,  deren  Wichtigkeit
die  Entwickelung  der  bishero  dunkel,  oder  zweifelhaft, -
  oder  gar  nicht  bekannt  gewesenen  Thatsachen -
  und  der  damit  verknüpften  Umstände  und
Folgen  ein  merkliches  Volumen  veranlasset,  so  sehr
man
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Max-Planck-Institut  für
            
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