Volltext : Juristisches Magazin für die deutschen Reichsstädte (Bändchen 4 (1795))

und  Bürgerschaft  in  Regenspurg.
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Ueber  die  Kassen  unserer  Mitbürger,  die
wir  vertreten,  können  wir  nicht  willkührlich  disponiren, -
  sonst  laden  wir  uns  schwere  Rechenschaft -
  auf  den  Hals.  O,  ein  Theil  der  Bürgerschaft -
  ist  ohnehin  durch  die  einseitig  geschehene -
  Anordnung  bey  verschiedenen  Truppendurchmärschen -
  auf  eine  unglaubliche  Art  überbürdet
worden!  Dieß  würde  vermieden  worden  seyn,
wenn  man  den  Aeußern  Rath  und  die  Gemeine, -
  wie  es  im  Jahr  1642  den  12.  Nov.  geschah, -
  des  Oberherrlichen  Vertrauens  einer  thätigen -
  Mitwirkung  gewürdiget  hätte.  Doch  dieses -
  Vertrauen  ist  schon  seit  geraumer  Zeit  begränzt,
scheint  leider  ganz  aufgehoben  zu  seyn!
Nicht  der  Aeußere  Rath  oder  die  Gemeine
haben  dieses  wechselseitige  Vertrauen  geschwächt,
wir  haben  es  vielmehr  auf  einen  dauerhaften  Fuß
herstellen  wollen,  indem  wir  der  Quelle  aller  bisherigen -
  Uebel  nachspüren  und  bey  Entdeckung
derselben  ihren  fernern  schädlichen  Einfluß  hemmen -
  wollten.
Wir  haben  eingesehen,  daß  wir  nicht  mehr
einen  gemeinschaftlichen,  sondern  einen  getheilten -
  Innern  Rath  zu  unserer  Obrigkeit  haben; -
  daß  die  wichtigsten  Angelegenheiten  nur  von
der  Beurtheilung  und  Entscheidung  einiger  weniger -
  Glieder  desselben  abhängen,  die  übrigen -
  Membra  Senatus  aber  und  die  Bürgervertreter -
  gar  keine  Kenntniß  davon  erlangen;  daß
es  in  der  Willkühr  dieser  wenigen  oder  einer
ein¬Votege -

Staatsbibliothek
Max-Planck-Institut  für
zu  Berlin
            
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