Inhaltsverzeichnis : Entwickelung der Territorial- und Verfassungs-Verhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins, vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit (300)

Rheinbaiern  —  Zweybrücken.
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Saarbrückisch,  und  wurde  1755  an  Zweybrücken  gegen  andere
Ortschaften  vertauscht.
VI.  Herrschaft  Kirkel,  die  sogenannte  Gemeinschaft.
Ortschaften:  Einöde,  Kirkel,  Groß-  und  Klein-Buntenbach.
(Auch  Gehersweiler,  Rathskirchen,  Hinterkirchen,  soll  nach
einer,  jedoch  unbestimmten  Notiz  dazu  gehört  haben.
1398  wurde  diese  Herrschaft  größtentheils  und  1431  der
Rest,  von  Pfalz,  erworben.
VII.  Herrschaft  Falkenburg
bestand  aus  Wilgartswiesen,  Rinthal,  Spirkelbach.
Zweybrücken  hatte  nur  ¼  an  dieser  Herrschaft,  die  uͤbrigen
3/  das  gräfliche  Haus  Leiningen=Hartenburg.
Die  Herrschaft  Falkenburg  war  ursprünglich  Reichs=Pfandschaft, ¬
  mit  der  Befugniß,  sie  weiter  an  andere  zu  uͤbertragen,
weshalb  1379  der  damalige  Pfalzgraf  ¾  an  Leiningen=Hartenburg ¬
  übertrug.
VIII.  Einige  andere  Reichspfandschaften.
Zu  den  Orten,  welche  Kaiser  Ludwig  der  Baier  im  Jahr
1330  den  Pfalzgrafen  als  Reichspfandschaften  einräumte,  gehören ¬
  Neukastel,  Triefels,  Anweiler,  Albersweiler,  Ilbesbeim, ¬
  Leinsweiler,  Gunichhambach.
Sie  wurden  dem  zweybruͤckischen  Oberamt  Bergzabern,  unter
dem  Namen  des  Amtes  Neukastel,  einverleibt.
IX.  Amt  Wegelnburg.
Ist  im  Jahr  1417  an  Zweybrücken  (durch  Cession  von
Kurpfalz)  gekommen.
X.  Amt  Kleeburg.
Ortschaften:  Rott,  Kleeburg,  Steinselz,  Oberhoffen.
(Die  Pfalzgrafen  von  Kleeburg  hatten  in  diesem  Amte
Besitzungen.
Ein  Theil  des  Amtes  Kleeburg,  lag  im  Weisenburger
Mundat.
Von  der  eigenthümlichen  Gerichtsbarkeit  über  die  Holznutzungen ¬
  in  Mundats=Waldungen,  s.  Bachmann,  Zweybrückisches ¬
  Staatsrecht  §.  16,  S.  20.
            
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