Rheinbaiern — Zweybrücken.
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Saarbrückisch, und wurde 1755 an Zweybrücken gegen andere
Ortschaften vertauscht.
VI. Herrschaft Kirkel, die sogenannte Gemeinschaft.
Ortschaften: Einöde, Kirkel, Groß- und Klein-Buntenbach.
(Auch Gehersweiler, Rathskirchen, Hinterkirchen, soll nach
einer, jedoch unbestimmten Notiz dazu gehört haben.
1398 wurde diese Herrschaft größtentheils und 1431 der
Rest, von Pfalz, erworben.
VII. Herrschaft Falkenburg
bestand aus Wilgartswiesen, Rinthal, Spirkelbach.
Zweybrücken hatte nur ¼ an dieser Herrschaft, die uͤbrigen
3/ das gräfliche Haus Leiningen=Hartenburg.
Die Herrschaft Falkenburg war ursprünglich Reichs=Pfandschaft, ¬
mit der Befugniß, sie weiter an andere zu uͤbertragen,
weshalb 1379 der damalige Pfalzgraf ¾ an Leiningen=Hartenburg ¬
übertrug.
VIII. Einige andere Reichspfandschaften.
Zu den Orten, welche Kaiser Ludwig der Baier im Jahr
1330 den Pfalzgrafen als Reichspfandschaften einräumte, gehören ¬
Neukastel, Triefels, Anweiler, Albersweiler, Ilbesbeim, ¬
Leinsweiler, Gunichhambach.
Sie wurden dem zweybruͤckischen Oberamt Bergzabern, unter
dem Namen des Amtes Neukastel, einverleibt.
IX. Amt Wegelnburg.
Ist im Jahr 1417 an Zweybrücken (durch Cession von
Kurpfalz) gekommen.
X. Amt Kleeburg.
Ortschaften: Rott, Kleeburg, Steinselz, Oberhoffen.
(Die Pfalzgrafen von Kleeburg hatten in diesem Amte
Besitzungen.
Ein Theil des Amtes Kleeburg, lag im Weisenburger
Mundat.
Von der eigenthümlichen Gerichtsbarkeit über die Holznutzungen ¬
in Mundats=Waldungen, s. Bachmann, Zweybrückisches ¬
Staatsrecht §. 16, S. 20.