Full text: Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz (3)

Gesammtsachregister. 
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Verhandlung 
Folge der Nichterklärung 426 M. Erklärung über Beweismittel des Gegners 
nicht vorgeschrieben 423 Nr. 22. Fragerecht und Pflicht des Vorsitzenden 
424 §. 1301 M., soll nicht in Parteibehauptungen supplirendem Sinne geübt 
werden 428 Nr. 6. Pflicht desselben, auf die Bedenken betreffs von Amts 
wegen zu berücksichtigender Punkte hinzuweisen 424 §. 130 2, den Gerichtsmit 
gliedern auf Verlangen Fragestellung zu gestatten 424 §. 1303. Beschränkung 
des Fragerechts der Gerichtsmitglieder durch die discretionäre Gewalt des Vor 
sitzenden 428 Nr. 7. Folgerungen aus Nichtbeantwortung richterlicher Fragen 
nach richterlichem Ermessen 425 M.1. Nichterfüllung der Fragepflicht kann Re 
vision begründen 426 Nr. 3. Klagsabweisung wegen ungenügender Substanz 
irung angebrachtermaßen unzulässig 426 Nr. 4. Aufzählung von Amtswegen 
zu berücksichtigender Punkte 427 Nr. 4. Ueber sachleitende Anordnungen des 
Vorsitzenden oder Fragen desselben oder eines Gerichtsmitgliedes entscheidet auf 
Beanstandung Seitens einer bei der Verhandlung betheiligten Person das Ge 
richt 424 §. 131; 4292. Gerichtsentscheidung nur auf Beanstandung wegen 
gesetzlicher Unzulässigkeit, nicht wegen Unzweckmäßigkeit 4293,5; 430 Nr. 10. 
Bei der Verhandlung betheiligte Personen außer Parteien und Vertretern, Zeu 
gen, Sachverständige, Gerichtsschreiber, Staatsanwälte, Richter 430 Nr. 11. 
Das Gericht kann das persönliche Erscheinen der Partei zur Aufklärung des 
Sachverhältnisses anordnen 430 §. 132; 432 Nr. 6. „Parteien" sind nur die 
Personen, die über den Prozeß zu verfügen und gegebenenfalls zu schwören 
haben 4312. Form der Anordnung 431 Nr. 3. Citation vor ein Gerichts 
mitglied oder einen beauftragten Richter unzulässig 432 Nr. 4. Folge des 
Nichterscheinens 432 Nr. 5. Gerichtliche Anordnung der Vorlage von im Be 
sitze einer Partei befindlichen und von ihr angezogenen Urkunden 432 §. 1331; 
433 Nr. 1, der Vorlage von Stammbäumen, Plänen, Rissen und sonstigen 
Zeichnungen 433 §. 133 Nr. 11, der Vorlage des Tagebuchs eines nicht als 
Partei betheiligten Handelsmäklers 433 Nr. 12. Gerichtliche Anordnung des 
Verbleibens vorgelegter Schriftstücke auf der Gerichtsschreiberei während einer 
bestimmten Zeit 433 §. 1312, der Uebersetzung fremdsprachlicher Urkunden 
durch einen beeidigten Dolmetscher 433 §. 1333, der Vorlage der Parteiakten, 
soweit dieselben aus die Verhandlung und Entscheidung betreffenden Schrift 
stücken bestehen 433 §. 134; 434 Nr. 4. Anordnung der Verhandlung mehrerer 
in einer Klage erhobener Ansprüche in getrennten Prozessen 434 §. 1361 
Voraussetzungen der Anordnung 436 Nr. 2. Fälle der in einer Klage ver 
einten mehreren Ansprüche 436 Nr. 2 a, b. Anordnung der Trennung der 
Verhandlung über Klagsansprüche und eine vom Beklagten vorgebrachte nicht 
in rechtlichem Zusammenhang mit der Klagsforderung stehende Gegenforderung 
434 §. 1362; 434 M.; 437 4. Begriff des rechtlichen Zusammenhangs 4374. 
Form des Vorbringens der Gegenforderung gleichgiltig für die gerichtliche 
Trennungsbefugniß 4374. Trennungsbefugniß auch gegeben bezüglich der Ge 
genforderung gegen Widerklage 4375. Wirkung der Trennung 438 Nr. 3. 
Zurückweisung einer Compensationsforderung wegen Illiquidität unzulässig
	        
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