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Civilprozeßordnung.
Prozeßgericht.
legen 410 §. 124 1. Anordnung der Zustellungsbevollmächtigung für eine we
der am Orte des — noch innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes des — wohnhafte
Partei 477 §. 160'. Die Erlaubniß zur Zustellung an Sonn= und Feiertagen
wird vom Vorsitzenden des — ertheilt 492 §. 171. Die öffentliche Zustellung
wird vom — bewilligt 529 §. 1871. Aufforderung an den Gegner in der
Ladung im Anwaltsprozesse zur Bestellung eines bei dem — zugelassenen An
waltes 534 §. 192. Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem
— anzubringen 613 §. 225'. Die Klage muß die Ladung vor das — ent
halten II 2 §. 230 2 Z. 3; 367 §. 456. Die Klage ist zur Terminsbestimmung
bei dem Gerichtsschreiber des — einzureichen 24 §. 2331. Anordnung eines
vorbereitenden Verfahrens durch das — 193 §. 313. Die Beweisaufnahme
erfolgt vor dem — 202 §. 320. Die Erledigung der bei Beweisaufnahme vor
dem beauftragten oder ersuchten Richter sich erhebenden für die Fortsetzung der
Beweisaufnahme präjudiziellen Streitigkeiten erfolgt vor dem — 209 §. 3311,
Die vor einer ausländischen Behörde vorgenommene den Gesetzen der inlän
dischen — entsprechende Beweisaufnahme kann wegen Mangelhaftigkeit nach
ausländischem Rechte nicht angefochten werden 209 §. 334. Verhandlung und
Entscheidung vor dem — über Zeugnißverweigerung 240 §§. 352, 354. An
ordnung nachträglicher Beeidigung unbeeidigt zu vernehmender Personen durch
das — 248 §. 3582. Anordnung wiederholter Vernehmung eines Zeugen
durch das — 254 §. 363'. Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen
und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das — 260 §. 3691. Das
kann den mit der Beweisaufnahme beauftragten Richter zur Ernennung
der Sachverständigen ermächtigen 262 §. 370. Das — kann Eidesleistung vor
einem beauftragten oder ersuchten Richter anordnen 358 §. 441. Gegen eine
Entscheidung des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Gerichtsschrei
bers findet statt Beschwerde Gesuch um die Entscheidung des — Statt 474
§. 5391. Beschwerde und sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des
— 474 §. 539 2; 476 §. 540 4. Dem den Entmündigungsbeschluß mit
Klage anfechtenden Entmündigten ist von dem Vorsitzenden des — ein Rechts
anwalt als Vertreter beizuordnen 572 §. 609; cf. 579 §. 620 3; 582 §. 626 2
s. Amtswegen. — Begriff I 369 §. 109 M. 2; 370 Nr. 2. Befugnisse
im Vollstreckungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Antrags
auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Wiederaufnahme des Verfah
rens; Anordnung einer Sicherheitsleistung zur Fortsetzung der Zwangsvollstreck
ung; Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung
in denselben Fällen III 9 §. 647 Nr. 1. Anordnung derselben Maßregeln im
Falle von Einwendungen gegen den judikatmäßigen Anspruch oder Bestreitung
der die Vollstreckbarkeit bedingenden Thatsachen 53 §. 6881 s. auch Vollstreck
ungsgericht. Aufhebung, Abänderung, Bestätigung dieser Anordnungen in
dem auf die Einwendungen ergehenden Urtheil 54 §. 689. Anordnungen zur
Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung 139 f. §§. 773—776. Zustän
digkeit für die Klage auf Leistung des Interesse wegen Nichterfüllung des Ju¬