Full text: Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz (3)

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Civilprozeßordnung. 
Prozeßgericht. 
legen 410 §. 124 1. Anordnung der Zustellungsbevollmächtigung für eine we 
der am Orte des — noch innerhalb des Amtsgerichtsbezirkes des — wohnhafte 
Partei 477 §. 160'. Die Erlaubniß zur Zustellung an Sonn= und Feiertagen 
wird vom Vorsitzenden des — ertheilt 492 §. 171. Die öffentliche Zustellung 
wird vom — bewilligt 529 §. 1871. Aufforderung an den Gegner in der 
Ladung im Anwaltsprozesse zur Bestellung eines bei dem — zugelassenen An 
waltes 534 §. 192. Das Gesuch um Aussetzung des Verfahrens ist bei dem 
— anzubringen 613 §. 225'. Die Klage muß die Ladung vor das — ent 
halten II 2 §. 230 2 Z. 3; 367 §. 456. Die Klage ist zur Terminsbestimmung 
bei dem Gerichtsschreiber des — einzureichen 24 §. 2331. Anordnung eines 
vorbereitenden Verfahrens durch das — 193 §. 313. Die Beweisaufnahme 
erfolgt vor dem — 202 §. 320. Die Erledigung der bei Beweisaufnahme vor 
dem beauftragten oder ersuchten Richter sich erhebenden für die Fortsetzung der 
Beweisaufnahme präjudiziellen Streitigkeiten erfolgt vor dem — 209 §. 3311, 
Die vor einer ausländischen Behörde vorgenommene den Gesetzen der inlän 
dischen — entsprechende Beweisaufnahme kann wegen Mangelhaftigkeit nach 
ausländischem Rechte nicht angefochten werden 209 §. 334. Verhandlung und 
Entscheidung vor dem — über Zeugnißverweigerung 240 §§. 352, 354. An 
ordnung nachträglicher Beeidigung unbeeidigt zu vernehmender Personen durch 
das — 248 §. 3582. Anordnung wiederholter Vernehmung eines Zeugen 
durch das — 254 §. 363'. Die Auswahl der zuzuziehenden Sachverständigen 
und die Bestimmung ihrer Anzahl erfolgt durch das — 260 §. 3691. Das 
kann den mit der Beweisaufnahme beauftragten Richter zur Ernennung 
der Sachverständigen ermächtigen 262 §. 370. Das — kann Eidesleistung vor 
einem beauftragten oder ersuchten Richter anordnen 358 §. 441. Gegen eine 
Entscheidung des beauftragten oder ersuchten Richters oder des Gerichtsschrei 
bers findet statt Beschwerde Gesuch um die Entscheidung des — Statt 474 
§. 5391. Beschwerde und sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des 
— 474 §. 539 2; 476 §. 540 4. Dem den Entmündigungsbeschluß mit 
Klage anfechtenden Entmündigten ist von dem Vorsitzenden des — ein Rechts 
anwalt als Vertreter beizuordnen 572 §. 609; cf. 579 §. 620 3; 582 §. 626 2 
s. Amtswegen. — Begriff I 369 §. 109 M. 2; 370 Nr. 2. Befugnisse 
im Vollstreckungsverfahren: Einstellung der Zwangsvollstreckung wegen Antrags 
auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand oder Wiederaufnahme des Verfah 
rens; Anordnung einer Sicherheitsleistung zur Fortsetzung der Zwangsvollstreck 
ung; Aufhebung der erfolgten Vollstreckungsmaßregeln gegen Sicherheitsleistung 
in denselben Fällen III 9 §. 647 Nr. 1. Anordnung derselben Maßregeln im 
Falle von Einwendungen gegen den judikatmäßigen Anspruch oder Bestreitung 
der die Vollstreckbarkeit bedingenden Thatsachen 53 §. 6881 s. auch Vollstreck 
ungsgericht. Aufhebung, Abänderung, Bestätigung dieser Anordnungen in 
dem auf die Einwendungen ergehenden Urtheil 54 §. 689. Anordnungen zur 
Erzwingung einer Handlung oder Unterlassung 139 f. §§. 773—776. Zustän 
digkeit für die Klage auf Leistung des Interesse wegen Nichterfüllung des Ju¬
	        
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