Full text: Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz (3)

Civilprozeßordnung. 
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Parteivorträge s. Verhandlung; insbesondere im Anwaltsprozeß s. Verhand 
lung. 
Parteizwischenstreit II 125 Nr. 4 3; 127 d; durch Zwischenurtheil zu entschei 
den 117 §. 275; 1282. 
Patentrechte, Pfändung III 124 Nr. 1 d. 
Peculinm adventicium regulare und irregulare. Prozeßfähigkeit des 
Hauskindes betreffend das — I 186 M. Nr. 2 4. 
Pensionen der Wittwen und Waisen und invaliden Arbeiter nicht pfändbar III 114 
§. 744 Z. 7. — der Offiziere, Militärärzte, Deckoffiziere, Beamten, Lehrer, 
Geistlichen, in wie weit pfändbar, eodem Z. 8 u. Abs. 2, 4, 5. 
Peremtion der Instanz in der CPO. ausgeschlossen 618 M. 2. 
Peremtorische Fristen und Termine s. Fristen und Termine. 
Permittimus III 155. 
Perpetuatio fori s. Rechtshängigkeit. 
Persönliche Klagen auf Restitution einer Sache, Schätzung des Streitgegenstandes 
I 56 §. 6 Nr. 1. 
Persönliches Erscheinen s. Erscheinen. 
Persona legitima standi in judicio s. Prozeßfähigkeit. 
Personalarrest III 158 §. 798. Vollziehung des — 173 §. 812; 174. 
Personenvereine, Gerichtsstand I 95 §. 19; 97 4. —, welche als solche klagen 
und verklagt werden können, nicht prozeßfähig 190 2 c. 
Pertinenzen bewegliche von Immobilien dürfen nicht als bewegliche Sachen ge 
pfändet werden III 78; 79 Nr. 1 3. — bei der Zwangsvollstreckung zur Er 
wirkung der Herausgabe eines Immobile 138 Nr. 3 a. 
Pfändung als Modus der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen 
III 73 §. 708 1. Grenzen der — eodem. Unzulässigkeit der — wegen Aus 
sichtslosigkeit 73 §. 708 2. Verschiedene Formen der — 73 zu §. 708 Nr. 1. 
Wirkung der — von körperlichen Sachen 73 §. 709; 73—75 Nr. 1, 2. Wi 
derspruch gegen die — von Seiten eines Nichtbesitzers ist unzulässig 77 §. 7101. 
von Immobiliarpertinenzen als Pfändung beweglicher Sachen unzulässig 
vou Sa 
78, 79 Nr. 1 3. Form der — körperlicher Sachen 80 §. 7121. 
chen im Gewahrsam Dritter 81, 82 §. 713 Nr. 4. — gegen eine aktive Per 
son des Soldatenstandes 81 Nr. 2. — von stehenden Früchten 82 §. 714. 
Von der — eximirte Sachen 83—86 §. 715; 86 Nr. 5. — von Geld, Wirk 
bereits gepfändeter Sachen 92, 93 §§. 727, 
ung derselben 86 §. 7162. — 
728. — gleichzeitige für mehrere Gläubiger 93 §. 7283. — successive dersel 
ben Sachen 93 §. 7281. — einer Geldforderung 96 §. 730. — einer Wech 
selforderung oder einer Forderung aus einem indossablen Papiere 98 §. 732. 
einer Gehaltsforderung 99 §. 733. — eines Diensteinkommens 99, 100 
§. 734. — eines Anspruchs auf eine bewegliche Sache 112 §. 746, auf eine 
unbewegliche Sache 113 §. 747. Von der — eximirte Forderungen 114 §.749. 
— von Kautionen 118 Nr. 14. — einer Geldforderung für mehrere Gläubiger 
118 §. 750; — eines Anspruchs auf eine bewegliche körperliche Sache für
	        
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