Civilprozeßordnung.
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Oeffentlichkeit
ligatorisch, sonst fakultativ nach Parteiantrag eodem GVG. §. 1721. Aus
schluß der — ist ferner obligatorisch in dem nicht streitigen Entmündigungs
verfahren eodem GVG. §. 172 2. Fakultativer Ausschluß der — wegen Be
sorgniß einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit 383 GVG.
§. 173. Ausschluß der — durch Parteivereinbarung unzulässig 383 GVG.
§. 173 2. Unzulässigkeit des Ausschlusses der — bei der Urtheilsverkündigung
eodem GBG. §. 174. Ausschluß der — möglich bei Verkündung von Be
schlüssen 384 2. Die — ist ausgeschlossen für die Verhandlung über den Aus
schluß der — eodem GBG. §. 1751. Die — kann nicht ausgeschlossen wer
den bei Verkündung des die — ausschließenden Beschlusses eodem GVG.
§. 175 2. Der Zutritt zur öffentlichen Verhandlung kann gewissen Personen
untersagt werden 384 GVG. §. 176'; der Zutritt zu nichtöffentlicher Verhand
lung kann einzelnen Personen durch den Vorsitzenden gestattet werden eodem
GVG. §. 176 2. Die — ist bei Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses we
gen Verschwendung nicht auszuschließen 581, 582 §. 624.
Offenbarungseid wegen Erfolglosigkeit der Mobiliarpfändung III 79 §. 711.
Verfahren zur Erzwingung dieses — 80 3; Verfahren bei Abnahme desselben
eodem. Leistung desselben für den prozeßunfähigen Schuldner eodem u. 150
Nr. 3. — wegen Nichtermittlung der vom Schuldner herauszugebenden be
und
weglichen Sachen oder Quantitäten 135 §. 769 2, 3; 138 Nr. 2 b.
Haft 147—155. Civilrechtliche Bestimmungen über den — 147 Nr. 1; 249
EG. §. 16 Z. 3. Verweigerung des civilrechtlich nothwendigen — 147 Nr. 1.
Fassung des — 148 §. 780 Nr. 3. Ladung des Schuldners zur Leistung des
- 148 §. 7811. Widerspruch des Schuldners gegen Leistung des — 148 §. 7812.
Leistung des — nach rechtskräftiger Erledigung des Widerspruchs eodem. Frei
williges Erscheinen zur Leistung des — 1491. Pflicht zur nochmaligen Leistung
des — 151 §. 784; 155 §. 795.
Offizialverfahren s. Amtswegen.
Offiziere, Prozeßwohnsitz der — I 79, 80. Gerichtsstand 81; 108. Rechtsfähig
keit, Dispositionsfähigkeit, Familienstand der — richtet sich nicht nothwen
dig nach dem Rechte des Prozeßwohnsitzes 81. Pfändung gegen —, eximirte
Gegenstände III 84 §. 715 Z. 6. Pfändung des Diensteinkommens von —
114 f. §. 749 Z. 8 und Abs. 2, 4, 5. Hinterbliebene von — eodem. Pfänd
ung des Servis der — s. Servis.
Orden und Ehrenzeichen von der Pfändung eximirt III 84 §. 715 3. 9.
Ordnung in der Sitzung s. Sitzungspolizei.
Ordnungsstrafe s. Sitzungspolizei. Haft als — III 143 Nr. 4c; 1487.
Ort der Zustellung I 490 §§. 165—171. Angabe des — der Zustellung in der
Zustellungsurkunde 504 §. 174 Z. 1. — der Versteigerung III 88 §. 7172;
Bekanntmachung desselben eodem §. 717°.
Pachtverhältniß, Klage auf Feststellung der Dauer und des Bestandes derselben.
Werthberechnung für die Zuständigkeitsfrage I 60 Nr. 1.