Full text: Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz (3)

Civilprozeßordnung. 
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Oeffentlichkeit 
ligatorisch, sonst fakultativ nach Parteiantrag eodem GVG. §. 1721. Aus 
schluß der — ist ferner obligatorisch in dem nicht streitigen Entmündigungs 
verfahren eodem GVG. §. 172 2. Fakultativer Ausschluß der — wegen Be 
sorgniß einer Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sittlichkeit 383 GVG. 
§. 173. Ausschluß der — durch Parteivereinbarung unzulässig 383 GVG. 
§. 173 2. Unzulässigkeit des Ausschlusses der — bei der Urtheilsverkündigung 
eodem GBG. §. 174. Ausschluß der — möglich bei Verkündung von Be 
schlüssen 384 2. Die — ist ausgeschlossen für die Verhandlung über den Aus 
schluß der — eodem GBG. §. 1751. Die — kann nicht ausgeschlossen wer 
den bei Verkündung des die — ausschließenden Beschlusses eodem GVG. 
§. 175 2. Der Zutritt zur öffentlichen Verhandlung kann gewissen Personen 
untersagt werden 384 GVG. §. 176'; der Zutritt zu nichtöffentlicher Verhand 
lung kann einzelnen Personen durch den Vorsitzenden gestattet werden eodem 
GVG. §. 176 2. Die — ist bei Anfechtung des Entmündigungsbeschlusses we 
gen Verschwendung nicht auszuschließen 581, 582 §. 624. 
Offenbarungseid wegen Erfolglosigkeit der Mobiliarpfändung III 79 §. 711. 
Verfahren zur Erzwingung dieses — 80 3; Verfahren bei Abnahme desselben 
eodem. Leistung desselben für den prozeßunfähigen Schuldner eodem u. 150 
Nr. 3. — wegen Nichtermittlung der vom Schuldner herauszugebenden be 
und 
weglichen Sachen oder Quantitäten 135 §. 769 2, 3; 138 Nr. 2 b. 
Haft 147—155. Civilrechtliche Bestimmungen über den — 147 Nr. 1; 249 
EG. §. 16 Z. 3. Verweigerung des civilrechtlich nothwendigen — 147 Nr. 1. 
Fassung des — 148 §. 780 Nr. 3. Ladung des Schuldners zur Leistung des 
- 148 §. 7811. Widerspruch des Schuldners gegen Leistung des — 148 §. 7812. 
Leistung des — nach rechtskräftiger Erledigung des Widerspruchs eodem. Frei 
williges Erscheinen zur Leistung des — 1491. Pflicht zur nochmaligen Leistung 
des — 151 §. 784; 155 §. 795. 
Offizialverfahren s. Amtswegen. 
Offiziere, Prozeßwohnsitz der — I 79, 80. Gerichtsstand 81; 108. Rechtsfähig 
keit, Dispositionsfähigkeit, Familienstand der — richtet sich nicht nothwen 
dig nach dem Rechte des Prozeßwohnsitzes 81. Pfändung gegen —, eximirte 
Gegenstände III 84 §. 715 Z. 6. Pfändung des Diensteinkommens von — 
114 f. §. 749 Z. 8 und Abs. 2, 4, 5. Hinterbliebene von — eodem. Pfänd 
ung des Servis der — s. Servis. 
Orden und Ehrenzeichen von der Pfändung eximirt III 84 §. 715 3. 9. 
Ordnung in der Sitzung s. Sitzungspolizei. 
Ordnungsstrafe s. Sitzungspolizei. Haft als — III 143 Nr. 4c; 1487. 
Ort der Zustellung I 490 §§. 165—171. Angabe des — der Zustellung in der 
Zustellungsurkunde 504 §. 174 Z. 1. — der Versteigerung III 88 §. 7172; 
Bekanntmachung desselben eodem §. 717°. 
Pachtverhältniß, Klage auf Feststellung der Dauer und des Bestandes derselben. 
Werthberechnung für die Zuständigkeitsfrage I 60 Nr. 1.
	        
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