Full text: Civilprozeßordnung für das Deutsche Reich nebst Einführungsgesetz (3)

Civilprozeßordnung. 
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Eid 
für den Fall der Erfolglosigkeit der anderweitigen Beweisantretung zugeschoben 
II 326 §. 4182. Pflicht des Delaten zur Erklärung über die Eideszuschiebung 
bei Geltendmachung anderer Beweismittel 328 §. 4191; 331 §§. 422, 423; 
332 Nr. 1—4. Präjudiz der Eidesverweigerung bei der trotz richterlicher Auffor 
derung unterlassenen Erklärung über eine Eideszuschiebung 330 §. 420. Zu 
rückgeschobener Eid gilt ohne Annahmeerklärung als vom Beweisführer ange 
nommen 331 §. 421. Prinzipielle Unwiderruflichkeit der Erklärung auf Eides 
zuschiebung 331 §. 423; 332 Nr. 4; Widerruflichkeit der Erklärung auf Eides 
zuschiebung bei Aufnahme anderer Beweise (Gewissensvertretung) 328 §. 4192; 
der Eideszurückschiebung im Falle später erfolgter oder zur Kenntniß gelangter 
Verurtheilung des Schwurpflichtigen wegen wissentlicher Verletzung der Eides 
pflicht 331 §. 422. Eidesformel: Wahrheitseid 332 §. 4241; Ueber 
zeugungseid 332 §. 424 2, 3; 333 Nr. 2. Antrag des Schwurpflichtigen auf 
Ueberzeugungseid, zeitliche Grenzen der Zulässigkeit 333 Nr. 3. Bedingtes 
Endurtheil auf Eidesleistung 334 §. 425; Eidesleistung nach Eintritt der 
Rechtskraft 334 §. 4252. Beweisbeschluß auf Eidesleistung zulässig bei 
Einverständniß der Parteien über Erheblichkeit und Norm des Eides 334 §. 426 
Nr. 1, nothwendig bei Eidesleistung zur Erledigung eines Zwischenurtheils 335b, 
im Urkunden= und Wechselprozeß 512 §. 558*; 514 d; bei Abhängigkeit der 
Entscheidung über einzelne selbstständige Angriffs= oder Vertheidigungsmittel 
von Eidesleistung, Anordnung derselben durch Beweisbeschluß oder bedingtes 
Zwischenurtheil 334 §. 4262; Eidesleistung im Falle des bedingten Zwischen 
urtheils nur bei rechtskräftig durch bedingtes Endurtheil ausgesprochener Rele 
vanz derselben für die Entscheidung des Rechtsstreits 334 §. 426 2; 335 Nr. 2. 
Feststellung der Eidesnorm und der Folgen der Leistung bezw. Nichtleistung des 
Eides im bedingten Endurtheil 336 §. 4271; Ausspruch des Eintrittes der 
Rechtsfolgen durch Endurtheil 336 §. 4272. Wirkung der Eidesleistung 338 
§. 428; Beweis des Gegentheiles, Voraussetzungen 338 §. 4282. Wirkung 
der Erlassung des Eides 338 §. 4291; 339 Nr. 2a. Eidesverweigerung 338 
§. 4292; 339 Nr. 2 b. Bei Nichterscheinen des Schwurpflichtigen im Schwur 
termine auf Antrag Versäumnißurtheil, daß der — verweigert sei 339 §.430. 
Im Verfahren nach Beweisbeschluß oder Urtheil auf Eid mögliche Kombina 
tionen 341 Nr. 6; Anerbieten des Schwurpflichtigen zu beschränkterem Eide 
zulässig bei Zurücknahme früherer Behauptungen oder Zugeständniß früher be 
strittener Thatsachen 344 §. 431 Nr. 1, 3; Berichtigung unerheblicher in die 
Eidesnorm aufgenommener Umstände zulässig 344 §. 431; 345 Nr. 2; Wider 
ruf der Zurückschiebung oder der Zuschiebung des durch bedingtes rechtskräftiges 
Urtheil auferlegten Eides bei später erfolgter oder zur Kenntniß gelangter Ver 
urtheilung des Schwurpflichtigen zulässig 345 §. 432; Folge des Widerrufes 
346 §. 4332; Folge des Todes, des Eidesunfähigwerdens oder des Aufhörens 
der gesetzlichen Vertretung des Schwurpflichtigen vor der Eidesleistung 346 
§. 433 *; Zuschiebung, Zurückschiebung, Annahme, Verweigerung des Eides 
bei Streitgenossenschaft über eine allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich
	        
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