Civilprozeßordnung.
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Eid
für den Fall der Erfolglosigkeit der anderweitigen Beweisantretung zugeschoben
II 326 §. 4182. Pflicht des Delaten zur Erklärung über die Eideszuschiebung
bei Geltendmachung anderer Beweismittel 328 §. 4191; 331 §§. 422, 423;
332 Nr. 1—4. Präjudiz der Eidesverweigerung bei der trotz richterlicher Auffor
derung unterlassenen Erklärung über eine Eideszuschiebung 330 §. 420. Zu
rückgeschobener Eid gilt ohne Annahmeerklärung als vom Beweisführer ange
nommen 331 §. 421. Prinzipielle Unwiderruflichkeit der Erklärung auf Eides
zuschiebung 331 §. 423; 332 Nr. 4; Widerruflichkeit der Erklärung auf Eides
zuschiebung bei Aufnahme anderer Beweise (Gewissensvertretung) 328 §. 4192;
der Eideszurückschiebung im Falle später erfolgter oder zur Kenntniß gelangter
Verurtheilung des Schwurpflichtigen wegen wissentlicher Verletzung der Eides
pflicht 331 §. 422. Eidesformel: Wahrheitseid 332 §. 4241; Ueber
zeugungseid 332 §. 424 2, 3; 333 Nr. 2. Antrag des Schwurpflichtigen auf
Ueberzeugungseid, zeitliche Grenzen der Zulässigkeit 333 Nr. 3. Bedingtes
Endurtheil auf Eidesleistung 334 §. 425; Eidesleistung nach Eintritt der
Rechtskraft 334 §. 4252. Beweisbeschluß auf Eidesleistung zulässig bei
Einverständniß der Parteien über Erheblichkeit und Norm des Eides 334 §. 426
Nr. 1, nothwendig bei Eidesleistung zur Erledigung eines Zwischenurtheils 335b,
im Urkunden= und Wechselprozeß 512 §. 558*; 514 d; bei Abhängigkeit der
Entscheidung über einzelne selbstständige Angriffs= oder Vertheidigungsmittel
von Eidesleistung, Anordnung derselben durch Beweisbeschluß oder bedingtes
Zwischenurtheil 334 §. 4262; Eidesleistung im Falle des bedingten Zwischen
urtheils nur bei rechtskräftig durch bedingtes Endurtheil ausgesprochener Rele
vanz derselben für die Entscheidung des Rechtsstreits 334 §. 426 2; 335 Nr. 2.
Feststellung der Eidesnorm und der Folgen der Leistung bezw. Nichtleistung des
Eides im bedingten Endurtheil 336 §. 4271; Ausspruch des Eintrittes der
Rechtsfolgen durch Endurtheil 336 §. 4272. Wirkung der Eidesleistung 338
§. 428; Beweis des Gegentheiles, Voraussetzungen 338 §. 4282. Wirkung
der Erlassung des Eides 338 §. 4291; 339 Nr. 2a. Eidesverweigerung 338
§. 4292; 339 Nr. 2 b. Bei Nichterscheinen des Schwurpflichtigen im Schwur
termine auf Antrag Versäumnißurtheil, daß der — verweigert sei 339 §.430.
Im Verfahren nach Beweisbeschluß oder Urtheil auf Eid mögliche Kombina
tionen 341 Nr. 6; Anerbieten des Schwurpflichtigen zu beschränkterem Eide
zulässig bei Zurücknahme früherer Behauptungen oder Zugeständniß früher be
strittener Thatsachen 344 §. 431 Nr. 1, 3; Berichtigung unerheblicher in die
Eidesnorm aufgenommener Umstände zulässig 344 §. 431; 345 Nr. 2; Wider
ruf der Zurückschiebung oder der Zuschiebung des durch bedingtes rechtskräftiges
Urtheil auferlegten Eides bei später erfolgter oder zur Kenntniß gelangter Ver
urtheilung des Schwurpflichtigen zulässig 345 §. 432; Folge des Widerrufes
346 §. 4332; Folge des Todes, des Eidesunfähigwerdens oder des Aufhörens
der gesetzlichen Vertretung des Schwurpflichtigen vor der Eidesleistung 346
§. 433 *; Zuschiebung, Zurückschiebung, Annahme, Verweigerung des Eides
bei Streitgenossenschaft über eine allen Streitgenossen gegenüber nur einheitlich