Sechstes Buch.
Ehesachen und Entmündigungssachen.
Erster Abschnitt.
Verfahren in Ehesachen.
Die Motive (Off. Ausgabe S. 357, Kortk. Abdruck S. 539) bezeich
nen zunächst als Quelle der nachfolgenden Vorschriften die preußische Ver
ordnung über das Verfahren in Ehesachen vom 28. Juni 1844. Diese
hätte zuerst dem preuß. Entwurf (§§. 844-866), dem preuß. Gesetze be
treffend die Gerichtsbarkeit und das Verfahren in Ehe= und Verlöbnißsachen
in der Provinz Hannover vom 1. März 1869, und der bayerischen Pro
zeßordnung Art. 655—681 (vgl. Verhdlgn. der Kammer der Abgeordn. des
bayer. Landtages 1863/65 Beilagenbd. III Abth. 2 S. 386—387) zur
Grundlage gedient. Diese Vorschriften seien dann durch die norddeutsche
Prozeßkommission unter Mitberücksichtigung der Bestimmungen des franzö
sischen Rechts (Code civ. art. 180—202, 229—274, 306—311; Code
de proc. art. 875—881), der badischen Prozeßordnung §§. 1030—1055
und des sächsischen Entw. §§. 930—978 revidirt worden (Nordd. Prot.
S. 2190, 2192—2213, 2277—2279 und Nordd. Entw. §§. 1071—1108).
Den Vorschriften des Nordd. Entwurfs habe sich der Entwurf der deutschen
CPO. im Wesentlichen angeschlossen.
Sodann heben die Motive (a. a. O.) hervor, daß durch die Bestim
mungen der Prozeßordnung über das Verfahren in Ehesachen das materielle
Eherecht nicht berührt werden sollte.
Dieser Gesichtspunkt ist insbesondere im Auge zu behalten bezüglich
der in §§. 568 Abs. 1, 774 Abs. 2 erwähnten Klage auf Herstellung des
ehelichen Lebens. Diese Klage, wegen deren die Motive (Off. Ausgabe