Ersatzzustel
lung im Ge
schäftslokal.
Annahmever
weigerung
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oder an eine in der Familie dienende erwachsene Person erfolgen.
Wird eine solche Person nicht angetroffen, so kann die Zustellung
an den in demselben Hause wohnenden Hauswirt oder Ver
mieter erfolgen, wenn diese zur Annahme bereit sind.
Wird die Person, welcher zuzustellen ist, in ihrer Wohnung
nicht angetroffen und ist die Zustellung auch nicht nach den
vorstehenden Bestimmungen zu handen einer dritten Person
ausführbar, so kann sie durch Niederlegung des zuzustellenden
Schriftstücks bei dem Bürgermeister erfolgen. Eine schriftliche
Anzeige hiervon ist an der Wohnungsthür der Person, welcher
zuzustellen ist, anzuheften; auch ist, soweit thunlich, zwei Nach
barn von der Niederlegung mündliche Mitteilung zu machen.
§ 72.
Für Gewerbetreibende mit besonderem Geschäftslokal (Laden,
Komptoir u. s. w.) kann, wenn sie in dem Geschäftslokal nicht
angetroffen werden, die Zustellung an einen darin anwesenden
Gewerbegehilfen (Kommis, Ladenmädchen, Buchhalter, Gesellen
u. s. w.) erfolgen.
Die Zustellung an einen Rechtsanwalt kann, wenn der
selbe in seinem Geschäftslokale nicht angetroffen wird, an einen
darin anwesenden Gehilfen oder Schreiber des Rechtsanwaltes
erfolgen.
Die Zustellung an den gesetzlichen Vertreter oder den Vor
steher einer Behörde, einer Korporation oder eines Personen
vereins kann, wenn derselbe in dem Geschäftslokale während
der gewöhnlichen Geschäftsstunden nicht angetroffen wird, oder
an der Annahme verhindert ist, an einen andern in dem Ge
schäftslokale anwesenden Beamten oder Bediensteten der Behörde
u. s. w. bewirkt werden.
§ 73.
Wird die Annahme der Zustellung ohne gesetzlichen Grund
verweigert, so hat der Gemeindediener das zuzustellende Schrift
stüuck am Orte der Zustellung zurückzulassen, und vertritt diese
Zurücklassung die Stelle der übergabe.