I. Abschn. Streitiger. 1) Allg. Grunds. A) Subject d. Proc. 9
Erster Abschnitt.
Ueber den streitigen Process.
Erste Abtheilung.
Allgemeine Grundsätze.
Erstes Capitel.
Ueber das Subject des Processes.
§. 1056.
m Procefs treten theils Haupt-, theils Ne
1) Haupt
Personen.
ben-Personen auf. Jenes sind die Parteyen
a) von Sei
auf der einen, und der Richter auf der an
ten der
dern Seite. Die Parteyen sind der Kläger,
Parteyen.
welcher die Klage (§. 60.) erhebt, und der
Streitge
nossen.
Beklagte, welcher sich durch Einreden
und Einlassung (§. 71.) vertheidigt. In je
dem Rechtsstreit müssen Richter, Kläger und Beklagter
als drey individuelle verschiedene Personen vorkom
men sy, wenn nicht das Gesetz durch Gestattung der
Unterscheidung verschiedener juristischer Personen (9.
214.) eine Ausnahme macht [z). Es können aber auch
von Seiten der Parteyen mehrere Personen auftreten.
Handeln sie dann wegen eines gemeinschaftlichen
Zwecks, so werden sie Streitgenossen (litis con
sortes) genannt [aj. Die mehreren Streitgenossen kön
Tul L. 4. L. 62. de iudic. (5. 1.) Stryk de processu unilatera
L. un. C. ne quis in sua causs. li. Frkf. ad V. 1678. cap. 2.
iudic. (3. 5.) Gönner Handb.
a Tit. C. de consort. eiusd.
1. B. n. 13.
lit. (3. 40.) Ueberh. Martin
und Walch Magaz. für den
gem. D. Proc. 1. B. 1. Hft. n. 1.
[z1 Vergl. z. B. Boehmer
I. E. P. L. 2. T. 1. §. 3—11. S. 2. Hft. n. 6.