Full text: System des Pandekten-Rechts (3)

I. Abschn. Streitiger. 1) Allg. Grunds. A) Subject d. Proc. 9 
Erster Abschnitt. 
Ueber den streitigen Process. 
Erste Abtheilung. 
Allgemeine Grundsätze. 
Erstes Capitel. 
Ueber das Subject des Processes. 
§. 1056. 
m Procefs treten theils Haupt-, theils Ne 
1) Haupt 
Personen. 
ben-Personen auf. Jenes sind die Parteyen 
a) von Sei 
auf der einen, und der Richter auf der an 
ten der 
dern Seite. Die Parteyen sind der Kläger, 
Parteyen. 
welcher die Klage (§. 60.) erhebt, und der 
Streitge 
nossen. 
Beklagte, welcher sich durch Einreden 
und Einlassung (§. 71.) vertheidigt. In je 
dem Rechtsstreit müssen Richter, Kläger und Beklagter 
als drey individuelle verschiedene Personen vorkom 
men sy, wenn nicht das Gesetz durch Gestattung der 
Unterscheidung verschiedener juristischer Personen (9. 
214.) eine Ausnahme macht [z). Es können aber auch 
von Seiten der Parteyen mehrere Personen auftreten. 
Handeln sie dann wegen eines gemeinschaftlichen 
Zwecks, so werden sie Streitgenossen (litis con 
sortes) genannt [aj. Die mehreren Streitgenossen kön 
Tul L. 4. L. 62. de iudic. (5. 1.) Stryk de processu unilatera 
L. un. C. ne quis in sua causs. li. Frkf. ad V. 1678. cap. 2. 
iudic. (3. 5.) Gönner Handb. 
a Tit. C. de consort. eiusd. 
1. B. n. 13. 
lit. (3. 40.) Ueberh. Martin 
und Walch Magaz. für den 
gem. D. Proc. 1. B. 1. Hft. n. 1. 
[z1 Vergl. z. B. Boehmer 
I. E. P. L. 2. T. 1. §. 3—11. S. 2. Hft. n. 6.
	        
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