Full text: System des Pandekten-Rechts (3)

140 Besondr. Theil. C) Procefs. I. Abschn. Streitiger. 
gangbaren Lehrsätzen über Connexität (§. 1075.) ist 
denn auch der, zwar theoretisch nicht unangefoch 
ten gebliebene (4, aber durch die Praxis überall ein 
geführte Satz entstanden, dass der Concurs eine an 
ziehende Kraft habe [I, d. h. dass alle, auf das 
Vermögen des Schuldners gerichteten [m), bey andern 
Gerichten anhängigen besonderen Processe an das Con 
curs-Gericht abgegeben werden müssen, und dass das 
letzte von allen andern Gerichten die Remission des, in 
dem Bezirk derselben belegenen schuldnerischen Vermö 
gens verlangen kann. Nimt man den Satz als Regel des 
gémeinen Rechts an, so muss man in Deutschland 
denselben auch für Richter fremder Territorien gelten 
lassen [uJ. Das Concursgericht ist übrigens immer da, 
wo der Schuldner seinen allgemeinen (gemeinen, oder 
befreyten) Gerichtsstand hat, der Concurs sey allgemein, 
oder besonders. Das Gericht der gelegenen Sachen kann 
selbst bey einem besonderen Concurse nicht competent 
werden, weil die, den Concurs veranlassenden Klagen 
im Ganzen keine solchen sind, welche nach §. 1073. die 
sen Gerichtsstand zu begründen vermögen sol. 
§. 1227. 
Actio Pau 
Eine besonders wichtige Folge des Con 
liana. In- curses besteht endlich darin, dass die Gläubi 
terdictum 
ger in vielen Fällen eine, zu ihrem Nachtheil 
fraudato 
gereichende Disposition des Schuldners an 
rium. 
fechten können, und zwar entweder als nich 
tig, wenn sie während des förmlichen Concurses, oder 
wenigstens durch rescissorische, eine Wiedereinsetzung 
in den vorigen Stand bezweckende Rechtsmittel, wenn 
sie vor dem förmlichen Concurse geschah. Diese letzten, 
Ueber die einstimmige Reichs 
[kl Wiese de concursu cre 
hofraths -Praxis s. Gönner 
ditor. lites alibi pendentes non 
jur. Abh. 2. B. n. 43. Viele 
turbante. Rost. 1789. Dabe 
sind A. M. C. A. Thon (praes. 
low S. 726 —746. G. Hap 
Reichardt) de effectu fori 
pel Erört. der beym Concurs 
concurs. creditor. universal. rat. 
vorkommenden wichtigsten Ge 
bonor. territ. alieni. Ien. 1775. 
genstände. Giess. 1803. S. 1 
Gmelin vom materiellen Con 
124. 
curs. §. 21. 
U Danz summar. Proc. §. 
118. 
[o) Abweichend zum Theil 
Lml Boehmer ius D. L. 42. 
ist Danz §. 122. Leyser 
T.5. §. 17. 
Sp. 72. m. 6. Vergl. Dabe 
Iul Dabelow S. 746—65. low S. 716—718.
	        
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