140 Besondr. Theil. C) Procefs. I. Abschn. Streitiger.
gangbaren Lehrsätzen über Connexität (§. 1075.) ist
denn auch der, zwar theoretisch nicht unangefoch
ten gebliebene (4, aber durch die Praxis überall ein
geführte Satz entstanden, dass der Concurs eine an
ziehende Kraft habe [I, d. h. dass alle, auf das
Vermögen des Schuldners gerichteten [m), bey andern
Gerichten anhängigen besonderen Processe an das Con
curs-Gericht abgegeben werden müssen, und dass das
letzte von allen andern Gerichten die Remission des, in
dem Bezirk derselben belegenen schuldnerischen Vermö
gens verlangen kann. Nimt man den Satz als Regel des
gémeinen Rechts an, so muss man in Deutschland
denselben auch für Richter fremder Territorien gelten
lassen [uJ. Das Concursgericht ist übrigens immer da,
wo der Schuldner seinen allgemeinen (gemeinen, oder
befreyten) Gerichtsstand hat, der Concurs sey allgemein,
oder besonders. Das Gericht der gelegenen Sachen kann
selbst bey einem besonderen Concurse nicht competent
werden, weil die, den Concurs veranlassenden Klagen
im Ganzen keine solchen sind, welche nach §. 1073. die
sen Gerichtsstand zu begründen vermögen sol.
§. 1227.
Actio Pau
Eine besonders wichtige Folge des Con
liana. In- curses besteht endlich darin, dass die Gläubi
terdictum
ger in vielen Fällen eine, zu ihrem Nachtheil
fraudato
gereichende Disposition des Schuldners an
rium.
fechten können, und zwar entweder als nich
tig, wenn sie während des förmlichen Concurses, oder
wenigstens durch rescissorische, eine Wiedereinsetzung
in den vorigen Stand bezweckende Rechtsmittel, wenn
sie vor dem förmlichen Concurse geschah. Diese letzten,
Ueber die einstimmige Reichs
[kl Wiese de concursu cre
hofraths -Praxis s. Gönner
ditor. lites alibi pendentes non
jur. Abh. 2. B. n. 43. Viele
turbante. Rost. 1789. Dabe
sind A. M. C. A. Thon (praes.
low S. 726 —746. G. Hap
Reichardt) de effectu fori
pel Erört. der beym Concurs
concurs. creditor. universal. rat.
vorkommenden wichtigsten Ge
bonor. territ. alieni. Ien. 1775.
genstände. Giess. 1803. S. 1
Gmelin vom materiellen Con
124.
curs. §. 21.
U Danz summar. Proc. §.
118.
[o) Abweichend zum Theil
Lml Boehmer ius D. L. 42.
ist Danz §. 122. Leyser
T.5. §. 17.
Sp. 72. m. 6. Vergl. Dabe
Iul Dabelow S. 746—65. low S. 716—718.