2) Besond. Grunds. A) Verf. in erst. Inst. b) ausserord. Proc. 125
chen [nJ. D) Alle Sachen, welche vor die geistlichen
Gerichte gehören [o], daher der, in Deutschland über
all besonders modificirte Consistorial-Process [pl.
E) Sachen der Reisenden [q). Endlich F) geringfügige
Sachen [rJ. Die Zahl dieser Fälle ist übrigens bey uns
fast in jedem Gerichte noch mit manchen andern ver
mehrt [
§. 1211.
2) Be
Zu den bestimmten summarischen Pro
stimmte.
cessen gehören, mit Uebergehung des, in
A) Man
den Vortrag über den Reichsprocess und das
dats-Pro
Deutsche Privatrecht zu verweisenden Be
cess.
richts- und Wechselprocesses [tl.
folgende Arten: 1) der Mandatsprocess, welcher
sich allein in den Reichsgesetzen grundet su). Das We
sen desselben besteht darin, dass der Richter auf das,
durch öffentliche Urkunden bescheinigte, und sofort ge
rechtfertigte Ansuchen des Imploranten einen gebieten
den oder verbietenden Befehl an den Imploraten erlälst.
Ist in diesen Fällen 1) die höchste Gefahr beym Verzu
ge, oder lässt sich nicht einsehen, wie der Implorat
der, gegen ihn erhobenen Beschwerde etwas werde
entgegensetzen können; so erfolgt ein Befehl (manda
tum sine clausula) unbedingt dahin, demselben binnen
kurzer, peremtorischer Frist Folge zu leisten, allenfalls
noch mit dem Zusatz: oder zu zeigen, dals derselbe (in
einem nichtigen Procefs-Gange, oder durch falsche An
gaben) erschlichen sey. Die Befolgung des Mandats
endigt dann den Process; der Ungehorsam hingegen
4.) L. 2. C. de pedan. iudic.
Iql L. 17. de R. C. (12. 1.)
Nov. 80.
(3. 3.).
(u) J. Claproth v. Verfert.
U1 Nov. 17. c. 3. Nov. 69. c.
und Abnahme d. Rechnungen.
1. 2. 4.
Gött. 1784. J. C. Rebmann
[Claproth summar. Proc.
v. d. gerichtl. u. aussergerichtl.
§. 4. vergl. mit Gönner Handb.
Verf. in Rechnungssachen. W.
4. B. n. 71. §. 1—11.
C. Storr von Rechnungs - und
Rechnungs - Abhör - Geschäften.
t) Danz summar. Proc. §.
Tüb. 1790. Gönner Handb.
38—48. Gönner Handb. 4. B.
4. B. n. 75.
n. 72.
[o) Clem. 2. de iudic. (2. 1.).
Lu) C. G. O. v. 1555. Th. 2.
Ipl Ueberh. Danz a. a. O.
Tit. 23. R. A. v. 1594. §. 79.
§. 100 -109.