Full text: System des Pandekten-Rechts (3)

2) Besond. Grunds. A) Verf. in erst. Inst. b) ausserord. Proc. 125 
chen [nJ. D) Alle Sachen, welche vor die geistlichen 
Gerichte gehören [o], daher der, in Deutschland über 
all besonders modificirte Consistorial-Process [pl. 
E) Sachen der Reisenden [q). Endlich F) geringfügige 
Sachen [rJ. Die Zahl dieser Fälle ist übrigens bey uns 
fast in jedem Gerichte noch mit manchen andern ver 
mehrt [ 
§. 1211. 
2) Be 
Zu den bestimmten summarischen Pro 
stimmte. 
cessen gehören, mit Uebergehung des, in 
A) Man 
den Vortrag über den Reichsprocess und das 
dats-Pro 
Deutsche Privatrecht zu verweisenden Be 
cess. 
richts- und Wechselprocesses [tl. 
folgende Arten: 1) der Mandatsprocess, welcher 
sich allein in den Reichsgesetzen grundet su). Das We 
sen desselben besteht darin, dass der Richter auf das, 
durch öffentliche Urkunden bescheinigte, und sofort ge 
rechtfertigte Ansuchen des Imploranten einen gebieten 
den oder verbietenden Befehl an den Imploraten erlälst. 
Ist in diesen Fällen 1) die höchste Gefahr beym Verzu 
ge, oder lässt sich nicht einsehen, wie der Implorat 
der, gegen ihn erhobenen Beschwerde etwas werde 
entgegensetzen können; so erfolgt ein Befehl (manda 
tum sine clausula) unbedingt dahin, demselben binnen 
kurzer, peremtorischer Frist Folge zu leisten, allenfalls 
noch mit dem Zusatz: oder zu zeigen, dals derselbe (in 
einem nichtigen Procefs-Gange, oder durch falsche An 
gaben) erschlichen sey. Die Befolgung des Mandats 
endigt dann den Process; der Ungehorsam hingegen 
4.) L. 2. C. de pedan. iudic. 
Iql L. 17. de R. C. (12. 1.) 
Nov. 80. 
(3. 3.). 
(u) J. Claproth v. Verfert. 
U1 Nov. 17. c. 3. Nov. 69. c. 
und Abnahme d. Rechnungen. 
1. 2. 4. 
Gött. 1784. J. C. Rebmann 
[Claproth summar. Proc. 
v. d. gerichtl. u. aussergerichtl. 
§. 4. vergl. mit Gönner Handb. 
Verf. in Rechnungssachen. W. 
4. B. n. 71. §. 1—11. 
C. Storr von Rechnungs - und 
Rechnungs - Abhör - Geschäften. 
t) Danz summar. Proc. §. 
Tüb. 1790. Gönner Handb. 
38—48. Gönner Handb. 4. B. 
4. B. n. 75. 
n. 72. 
[o) Clem. 2. de iudic. (2. 1.). 
Lu) C. G. O. v. 1555. Th. 2. 
Ipl Ueberh. Danz a. a. O. 
Tit. 23. R. A. v. 1594. §. 79. 
§. 100 -109.
	        
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