120 Besondr. Theil. C) Process. I. Abschn. Streitiger.
ihr mit Gründen unterstütztes Gutachten ein, oder er
klären es, in Abwesenheit der Parteyen mündlich zum
Protocoll. Zuletzt erfolgt dann die Eröfnung des Rotu
li, und der eingekommenen Gutachten.
§. 1203.
C) Deduc
Nach Vollführung und Bekanntmachung
tions
des Beweises ist es den Parteyen noch er
Verfahren.
laubt, sogenannte Disputirsätze einzu
reichen, aber jeder nur einen, um darin den, von ih
nen selbst, oder dem andern Theil geführten Beweis
als genügend oder ungenügend darzustellen. Der Pro
duct macht als Bestreiter mit seiner Impugnations
Schrift den Anfang, und der Producent mit seiner
Salvations Schrift den Beschluss. Ist jener zu
gleich Gegenbeweisführer, so verbindet er mit der Im
pugnation die Salvation, und der Reproduct mit der
Salvation des Beweises die Impugnation des Gegenbe
weises [il.
§. 1204.
2) Unre
Versäumen die Parteyen vom Beweis-In
gelmässi
terlocut bis zur vollendeten Beweisführung
ges Verfah
eine, ihnen gesetzte Frist, so wird, wenn
ren. A) Im
Fall des
diese monitorisch (§. 1119.) war, und von
Ungehor
dieser Art sind alle, sich auf den Beweis
sams.
durch Augenschein und Kunstverständige
beziehenden Fristen [4), ungehindert weiter verfahren;
sind sie hingegen arctatorisch geladen, und nach allge
meinen Grundsätzen (§. 1131.) als ungehorsam rechtlich
zu betrachten, so verliert der; welcher etwas einbrin
gen sollte (es sey ein Beweismittel, oder eine Deduc
tion), sein Recht hiezu, und wird angeschen, als ob
er es nicht eingebracht hätte; der hingegen, welcher
sich über etwas Eingebrachtes erklären sollte, wird be
handelt, als habe er nichts dagegen einzuwenden, und
wolle es gelten lassen. Nicht recognoscirte Urkunden
werden also als anerkannt (nicht gerade als voll bewei
send), der verweigerte Eid als Geständniss angesehen.,
die Interrogatorien und Gegen Deductionen dürfen nicht
weiter beygebracht werden, u. s. w. [U.
(i) J.R.A. §. 56.57.96. Danz n. 21. §.7. Den Grund enthält
ord. Proc. §. 394—399.
oben §. 631.
Gönner jur. Abh. 2. B. [ Die Gründe zu diesem al¬