380 Kap. IV. Von der Versicherung ausstehender Schulden.
§. 742.
§. 215 — Sie findet hauptsächlich alsdann statt, wenn
217. 1.c. die Zahlung wegen eines in der Person des Gläubi
gers sich findenden Hindernisses nicht geleistet werden kann.
(§. 744 u. I. §. 1103.) Dergleichen Hinderniß entsteht,
wenn der Gläubiger, oder sein Bevollmächtigter, zur Zah
lungszeit am Zahlungsorte nicht zu finden, oder wenn er,
oder sein Bevollmächtigter, zum Empfange der Zahlung
nicht gehörig legitimirt ist. Versichert der Schuldner bei
*) z. B., hätte es heißen sollen, indem es außer den beiden an
gegebenen Fällen noch mehrere giebt, in denen ein Hinderniß
in der Person des Gläubigers zur Deposition berechtiget.
Sehr logisch ist die Eintheilung, welche Herr Klein in Ab
sicht der Veranlassung und des Zweckes der gerichtlichen De
position macht, indem er sagt: sie habe zum Zwecke
1) die Entledigung von einer Verbindlichkeit, welche aber
entweder in der Person des Gläubigers ein Hinderniß
finde, oder (§. 742 und 745.)
2) von Seiten des Schuldners ein Bedenken, dem Gläubi
ger die freie Verfügung über die abzuliefernde Sache
oder Summe zu überlassen, (§. 746) oder
3) der Richter verordne von Amtswegen die Deposition
statt der Zahlung, weil die Person des Empfängers noch
nicht ausgemittelt ist. (§. 747.) Doch sind hierbei dieje
nigen Depositionen nicht mit bedacht, welche auf den An
trag des Gläubigers geschehen, daher es sub 2) noch
heissen sollte: oder auch von Seiten des Gläubigers ein
Bedenken, dem Schuldner die freie Disposition zu über
lassen. Unter No. 1 rangiren sich demnächst §. 742 und
743 als Unterabtheilungen. Uebrigens enthalten die Ge
setze eine große Menge specieller Beispiele, wo die De
position ausdrücklich angeordnet ist: als §. 255, 272, 277.
281, 511, 730, 737 und 738, I. §. 195, 601, 602, 609.
863, 867, 980, 981, 982, 1004, 1013, 1103, 1123, 1142
1144, 1151, 1155, 1157, 1160, 1162, 1201 und 1211, II.
§. 88, III. §. 30 und 187, V. §. 69, C. C. I. §. 54.
II. §. 101, 105 a, 113 und 135, IV. §. 68, VII. §. 86,
206 und 231, A. L. R. I. 7. §. 76, 159, 160 und 168, 11.
§. 99, 222, 228 und 372, 12. §. 251, 14. §. 50, 79, 92
und 426, 21. §. 141 und 204, auch II. 18. §. 449/ 454
und 545.