Full text: ¬Die Lehre von Cautionen, Bürgschaften, Pfändern, Bodmerey, Hypotheken, Retentionsrechte, Deposition, Zahlung, Angabe an Zahlungsstatt, Compensation, Entsagung, Vergleich und Vereinigung der Rechte in ihrer Vollständigkeit und ihrem Zusammenhange

Fünfter Abschnitt. Von der Bodmerey, | | 
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§. 494. 
Alle übrigen Bodmereyforderungen *) ha= §. 2448 und 
2449. ibid. 
ben, ohne Unterschied der Zeit, gleiche Rechte, 
Sie theilen sich also, bei entstehender Unzulänglichkeit der 
verbodmeten Sache, nach Verhältniß ihrer Bodmereyfor 
derungen an Capital, einjährigen Zinsen und Kosten. 
da nach C. E. VII. §. 685 4. No. 7 die Prämie der Bodme 
rey bey Schiffen bald vorgeht, bald nachsteht, je nachdem sie 
in die 2te oder 4te Classe (§. 384 und 427. 1. c) zu stehen 
kommt. Nach §. 462 scheint es, als wenn der Bodmerey 
auch wenin sie nicht dinglicher Natur ist, doch immer das Vor 
recht der zweiten Classe habe zugebilliget werden sollen 
Wohin die im Auslande genommene Bodmerey zu clastficiren. 
ist in der Anm. zu §. 463 und zu C. C. VII. §. 665 h. aus, 
geführt.
	        
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