Full text: ¬Die Lehre von der Vollmacht, Procura, Mäklern, Cession, Assignation, Expromission, Novation und Erbschaftskaufe, in ihrer Vollständigkeit und ihrem Zusammenhange nach Preußischen Gesetzen

56 Kap. II. Von den Mittelspersonen beim Credite. 
§. 137. 
§. 116 und 
Der Verwalter wird verantwortlich, (III. 
en  156.) wenn er die ihm anvertrauten Güter ver 
nachlässiget, die ausbleibenden Einnahmen beizutreiben ver 
abläumt, oder die Administrationsunkosten auf eine un 
vorthailthafte Art vermehrt. Auch haftet er für den Scha 
den aus verabsäumter Entrichtung der auf der Sache 
haftenden Abgaben, und anderer die Sache betreffenden 
gewöhnlichen, oder von dem Prinzipale ihm angewiesenen 
Ausgaben,) in so fern er zu deren Bestreitung hinläng 
liche Einnahmen gehabt ha t | 
§. 138. 
§. 118und. Die in Händen habenden baaren Bestände 
dgen, darf der Verwalter nicht für sich selbst gebrau 
ehen, noch sonst in seinen Nutzen verwenden, 
wenn es 
auch mit völliger Sicherheit des Prinzipals geschehen 
könnte. Vielmehr muß er dieselben, so weit sie zu den 
§. 137 bemerkten Ausgaben nicht erforderlich sind, zur 
welteren Verfügung des Prinzipals aufbewahren. (S. 135) 
§. 139. 
5 87 und Ein jeder Verwahrer, mithin auch ein Ver 
88.1 c. 
walter fremden Eigenthumes, der die bei ihm 
niebergelegten Baarschaften, oder andre verbrauchbare 
Sachen, ohne Erlaubniß genutzt hat, muß von dem Zeit 
puncke der Niederlegung an,") die höchsten Zinsen, welche 
4) Mit Recht wird hiernach in Mat. I. S. 255 die Frage auf 
geworfen, ob nicht ein Testamentsexecutor die ohne Beifü 
gung einer Zahlungszeit ausgesetzten Geldlegate auszahlen 
müsse, sobald er dazu Geldvorrath hat, ohne erst die im A. L. 
R. 1. 12. §. 328. nachgelaßne Frist abzuwarten? Meines Be 
dünkens unterliegt die bejahende Entscheidung keinem Zwei 
fel, da der § 130. ibid. ausdrücklich zu erkennen giebt, daß 
diese Frist nur zu Gunsten des Erben bewilliget worden. Ein 
Testamentsexecutor ist aber nicht der Bevollmächtigte des Er 
den, sondern des Erblassers, und muß dessen Anweisungen, 
nach dem obigen, sobald honoriren, als er kann. 
44) Bet Administratoren, deren Einnahme und Ausgabe aus ein 
zelnen Posten besteht, wird zwar die Nachweisung dieses Zeit=
	        
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