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XIII.
Der Adel und seine Stellung zum
Bauernstand.
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Wenige Ausnahmen abgerechnet, hat sich der
Adel im Allgemeinen gegen die Ablösung der Bauern
und die Beseitigung des Feudalwesens gesträubt. Wer
aber möchte ihm dies verübeln, daß er sich um seinen
Besitz wehrte? Denn die Aufhebung der Frohnden
und Abgaben brachte ihm einen dauernden und
erst 66,623 neue bäuerliche Grundbesitzer mit zusammen
4,979,982 Morgen waren geschaffen und nicht mehr als
755,686 Bauern waren von den Frohnden und sonstigen
Diensten gegen Entschädigung befreit worden. Bis Ende 1818
war die Zahl der neuen bäuerlichen Grundbesitzer erst auf
70582 gestiegen und in vielen Provinzen noch nicht der vierte
Theil der Ablösungen erfolgt. Nach 1850 ging es rascher,
Bis 1. April 1859 waren schon 78½ Mill. Thaler in Renten
briefen und fast 80,000 Thaler in baaren Ablösungsgeldern
ausgezahlt. Bis Ende 1860 waren 82,855 neue Eigen
thümer mit fast 5½ Mill. Morgen Land geschaffen, die
Leistungen von 1,180,133 andern Pflichtigen geregelt, 6,319,352
Spann= und 23,444,396 Handdiensttage aufgehoben.
In Pommern, wo die Ablösung rasch vor sich ging und
daher 1848 am wenigsten agrarische Unruhen sich ereigneten,
waren bis 1824 über eine Million Hand= und 681,800 Spann
tage abgelöst. Die dadurch beseitigte Kraftvergeudung wurde
auf 590,000 Tage gerechnet, was nach der niedrigen gesetz
lichen Taxe von 8 Silbergroschen per Tag einer jährlichen
Ersparniß von etwa 160,000 Thalern entspricht (Rau, National
ökonomie II § 64). Bis Ende 1846 waren (bei fast 2000
Rittergütern) 1870 Lastenablösungen, 1435 Grundbesitzregu
lirungen, 3087 Gemeintheilungen vollendet und es blieb fast
nichts mehr zu thun übrig.
In Posen waren 1844 in 20jähriger Frist über 24300
Lastbauernhöfe mit einem durchschnittlichen Besitzstande von
50—60 Morgen in freies, blos mit einem Zins belastetes