Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (2)

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Aufhebung der Leibeigenschaft, wobei die verhaßtesten 
Frohnden, besonders die für Jagd und Fischfang 
unentgeltlich, die übrigen gegen Ablösung beseitigt 
wurden. Das Ablösungsgesetz ist vom 23. Juni 1832. 
Es bestimmte für die verschiedenen Gefälle 20— 25fache 
Ablösungssummen und errichtete zugleich zur Er 
leichterung dieser Vorgänge eine Landescreditkasse. 
Baden hob jetzt durch Gesetz vom 28. Mai 
und 28. December 1831 die Frohnden auf, setzte für 
die dinglichen Leistungen den 18fachen, für die per 
sönlichen den 12fachen Betrag ihres mittlern Werthes 
als Entschädigung fest, gewährte aber, weil sonst das 
Gesetz doch wirkungslos gewesen wäre, dazu eine 
bedeutende Unterstützung aus der Staats= und aus 
den Gemeindekassen, indem der Staat ein Drittel vom 
Ablösungskapital der dinglichen, die Gemeinde die 
Hälfte vom Ablösungskapital der persönlichen Frohnden 
übernahmen. Ein Gesetz zur Ablösung der Zehnten 
kam erst am 15. November 1833 zu Stande, wobei 
der Staat den fünften Theil des Ablösungskapitals 
übernahm. Dank den Mahnungen, welche die Juli 
revolution den Machthabern gegeben, erhielten jetzt 
auch Bayern und Württemberg ihre Ablösungs 
gesetze, Bayern am 19. Juli 1832 und Württemberg 
am 27. October 1836, aber es fehlte immer noch 
die Beihülfe des Staates, ohne welche der arme 
Bauernstand sich unmöglich loskaufen konnte, so daß 
diese Gesetze thatsächlich wenig geholfen haben. 
Auf die bäuerlichen Befreiungen, welche die 
erste französische Revolution hervorgerufen hatte, war 
eine Reaction gefolgt und mit der Bewegung, welche 
eine Folge der Julirevolution war, erging es ebenso. 
Die Aufstände waren nicht von weitsehender Bedeutung 
gewesen und niedergeschlagen oder gütlich beglichen 
worden, einige Gesetze waren gemacht, dann aber 
stockte wieder die ganze Befreiungsbewegung und die 
Regierungen fielen in die frühere Unthätigkeit zurück. 
Der Bundestag in Frankfurt unterstützte diese 
Gesinnung, in welche Oesterreich, Preußen und 
sämmtliche andere Staaten sich brüderlich theilten.
	        
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