Einleitung.
Carl Gottlieb Suarez (geb. den 27. Februar 1746 zu Schweidnitz,
gest. den 14. Mai 1798*). Mit ihm haben sich als Redaktoren vorzüglich
verdient gemacht: Klein?), Goßler, Pachaly, der sich bald zurückzog,
Grolmann u. A. Eine eigentlich kollegialische Feststellung der Redaktion
hat nicht stattgefunden, die Leitung behielt Carmer in seiner Hand, die
Bearbeitungen der einzelnen Materien wurden ihm von Suarez, meist
in Gegenwart von Klein, vorgetragen. Von Letzterem insbesondere rührt
wesentlich die Fassung der einzelnen Sätze her. Der Stoff wurde gesammelt ¬
aus dem damaligen Rechtszustande. Die Hauptgrundlage bildete
das römische Recht, aus dessen Corpus juris reichhaltige Auszüge gemacht ¬
wurden, für das deutsche Recht wurde vorzugsweise der Sachsenspiegel, ¬
das magdeburger und lübische Recht benutzt, von den praktischen
und theoretischen Schriftstellern waren Berger (oecon. jur.), Hellfeld,
Struv, Stryck, Mevius, Cocceji, Pufendorf, Wernher, Heineccius, ¬
Selchow, Estor, J. H. und G. L. Böhmer gebraucht, von
Monographien u. A. Rave (de praescriptione), Koch (succ. ab intest.),
Westphal (de servitutibus). Die naturrechtlichen Ansichten wurden
Wolf und Grotius entnommen. Außerdem fand die Praxis des Berliner ¬
Obertribunals die ihr gebührende Berücksichtigung. Zuerst bearbeitete ¬
Pachaly das Material, dann ging die Arbeit auf Klein über,
der den ersten Vorentwurf machte; daran schlossen sich die Konferenzen
des Großkanzlers mit Suarez und Klein. Der aus ihnen hervorgegangene ¬
erste (ungedruckt gebliebene) Entwurf ist von Suarez verfaßt,
und hierin sind auch die Bearbeitungen einzelner Materien der anderen
Mitarbeiter, wie der Kircheisen'sche Entwurf des Sachenrechts, aufgenommen. ¬
Nachdem dieser erste Entwurf einer nochmaligen Prüfung unterworfen ¬
worden, erfolgte eine Umarbeitung durch Suarez, und diese
erschien in sechs Abtheilungen in den Jahren 1784—1788 als „Entwurf
eines allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten“ im Druck.
Die öffentliche Meinung, die Gelehrten, die Gerichte wurden aufgefordert,
ihre Beurtheilungen und Ansichten über denselben zu äußern, Prämien
für die beste Kritik wurden ausgesetzt, und nachdem in großer Anzahl
Gutachten, Erinnerungen und Bemerkungen eingegangen waren, arbeitete
Suarez den Entwurf nochmals um, eine Kommission prüfte diese Umarbeitung ¬
und nachdem auf Grund der Ausstellungen, welche dieselbe erhob ¬
und der Beschlüsse, welche hierauf in den von Carmer gehaltenen
Konferenzen gefaßt wurden, Suarez eine Revision vorgenommen, erhielt
das Werk durch königl. Kab.=Ord. v. 31. Dezbr. 1789 die Genehmigung
) Suarez, ein biograph. Fragm. in v. Kamptz, Jahrb. 41. S. 1—76. Simon
und v. Strampff, Zeitschr. B. 3. S. 190.
2) Autobiographie von Klein in Lowe, Bildnisse jetzt lebender Berliner Gelehrten,
2. Sammlung, Berlin 1806.