Volltext : Theorie und Praxis des heutigen gemeinen preussischen Privatrechts auf der Grundlage des gemeinen deutschen Rechts (1)

Einleitung.
Carl  Gottlieb  Suarez  (geb.  den  27.  Februar  1746  zu  Schweidnitz,
gest.  den  14.  Mai  1798*).  Mit  ihm  haben  sich  als  Redaktoren  vorzüglich
verdient  gemacht:  Klein?),  Goßler,  Pachaly,  der  sich  bald  zurückzog,
Grolmann  u.  A.  Eine  eigentlich  kollegialische  Feststellung  der  Redaktion
hat  nicht  stattgefunden,  die  Leitung  behielt  Carmer  in  seiner  Hand,  die
Bearbeitungen  der  einzelnen  Materien  wurden  ihm  von  Suarez,  meist
in  Gegenwart  von  Klein,  vorgetragen.  Von  Letzterem  insbesondere  rührt
wesentlich  die  Fassung  der  einzelnen  Sätze  her.  Der  Stoff  wurde  gesammelt ¬
  aus  dem  damaligen  Rechtszustande.  Die  Hauptgrundlage  bildete
das  römische  Recht,  aus  dessen  Corpus  juris  reichhaltige  Auszüge  gemacht ¬
  wurden,  für  das  deutsche  Recht  wurde  vorzugsweise  der  Sachsenspiegel, ¬
  das  magdeburger  und  lübische  Recht  benutzt,  von  den  praktischen
und  theoretischen  Schriftstellern  waren  Berger  (oecon.  jur.),  Hellfeld,
Struv,  Stryck,  Mevius,  Cocceji,  Pufendorf,  Wernher,  Heineccius, ¬
  Selchow,  Estor,  J.  H.  und  G.  L.  Böhmer  gebraucht,  von
Monographien  u.  A.  Rave  (de  praescriptione),  Koch  (succ.  ab  intest.),
Westphal  (de  servitutibus).  Die  naturrechtlichen  Ansichten  wurden
Wolf  und  Grotius  entnommen.  Außerdem  fand  die  Praxis  des  Berliner ¬
  Obertribunals  die  ihr  gebührende  Berücksichtigung.  Zuerst  bearbeitete ¬
  Pachaly  das  Material,  dann  ging  die  Arbeit  auf  Klein  über,
der  den  ersten  Vorentwurf  machte;  daran  schlossen  sich  die  Konferenzen
des  Großkanzlers  mit  Suarez  und  Klein.  Der  aus  ihnen  hervorgegangene ¬
  erste  (ungedruckt  gebliebene)  Entwurf  ist  von  Suarez  verfaßt,
und  hierin  sind  auch  die  Bearbeitungen  einzelner  Materien  der  anderen
Mitarbeiter,  wie  der  Kircheisen'sche  Entwurf  des  Sachenrechts,  aufgenommen. ¬
  Nachdem  dieser  erste  Entwurf  einer  nochmaligen  Prüfung  unterworfen ¬
  worden,  erfolgte  eine  Umarbeitung  durch  Suarez,  und  diese
erschien  in  sechs  Abtheilungen  in  den  Jahren  1784—1788  als  „Entwurf
eines  allgemeinen  Gesetzbuchs  für  die  preußischen  Staaten“  im  Druck.
Die  öffentliche  Meinung,  die  Gelehrten,  die  Gerichte  wurden  aufgefordert,
ihre  Beurtheilungen  und  Ansichten  über  denselben  zu  äußern,  Prämien
für  die  beste  Kritik  wurden  ausgesetzt,  und  nachdem  in  großer  Anzahl
Gutachten,  Erinnerungen  und  Bemerkungen  eingegangen  waren,  arbeitete
Suarez  den  Entwurf  nochmals  um,  eine  Kommission  prüfte  diese  Umarbeitung ¬
  und  nachdem  auf  Grund  der  Ausstellungen,  welche  dieselbe  erhob ¬
  und  der  Beschlüsse,  welche  hierauf  in  den  von  Carmer  gehaltenen
Konferenzen  gefaßt  wurden,  Suarez  eine  Revision  vorgenommen,  erhielt
das  Werk  durch  königl.  Kab.=Ord.  v.  31.  Dezbr.  1789  die  Genehmigung
)  Suarez,  ein  biograph.  Fragm.  in  v.  Kamptz,  Jahrb.  41.  S.  1—76.  Simon
und  v.  Strampff,  Zeitschr.  B.  3.  S.  190.
2)  Autobiographie  von  Klein  in  Lowe,  Bildnisse  jetzt  lebender  Berliner  Gelehrten,
2.  Sammlung,  Berlin  1806.
            
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