Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (2)

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das Resultat sämmtlicher Culturstufen eines Landes 
und ganz besonders wird ihre Höhe durch das jeweilige 
nationale Einkommen bestimmt. Sie steigt und fällt 
mit den allgemeinen Marktverhältnissen, steht voll und 
ganz im Fluß der socialen Bewegung. 
Das Ergebniß unserer Betrachtungen ist nun 
Folgendes: Sämmtliches dem Boden zur Er 
höhung seiner productiven Kraft einverleibte 
Capital verliert im Augenblicke der Einverleibung 
für immer seine Capitalsnatur und ver 
wandelt sich in Boden, damit verwandelt sich 
die betreffende Capitalrente, die wir Zins nennen, 
in Grundrente. Diese Grundrente ist nicht das 
Produkt der betreffenden speciellen Capitalien sowie 
der individuellen Arbeit, sondern sie existirt überhaupt 
nur in der Gesellschaft, sie ist das Produkt der 
gesellschaftlichen Zustände, der gesellschaft 
lichen Arbeit, der gesellschaftlichen Capitalien. Sie ist 
ferner durchaus ein heitlich und läßt sich nimmermehr 
in Grundrente und Capitalgewinn (Capitalrente oder 
Zins) unterscheiden, weil die gesellschaftlichen Verhält 
nisse, welche den Marktwerth der Felder schaffen, dies 
nicht dulden! Was aber die socialen Zu 
stände nicht gestatten, darf auch die Ge 
setzgebung nicht aussprechen, sonst tritt sie 
in Widerspruch mit der Wirklichkeit und schafft 
ungesunde, naturwidrige Zustände. Zu 
den Forderungen der Landwirthschaft an die Gesetz 
gebung gehört daher auch, daß die Capitalien, welche 
sich dem Boden zuwenden und ihm einverleiben, ihre 
Capitalsnatur verlieren, sich in Rente verwandeln und 
seitens der Gläubiger unkündbar sind. Erst durch 
diese Unkündbarkeit streift nämlich das 
Capital seine Capitalsnatur ab und im 
mobilisirt sich vollständig. Was die Land 
wirthschaft hier verlangt, ist nichts weiter wie die 
gesetzgeberische Anerkennung des unter dem Drucke 
einer unnatürlichen Gesetzgebung bestehenden natur 
gemäßen Zustandes! Denn jetzt schon ist die Land 
wirthschaft nicht im Stande, die zu Verbesserungen
	        
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