287
das Resultat sämmtlicher Culturstufen eines Landes
und ganz besonders wird ihre Höhe durch das jeweilige
nationale Einkommen bestimmt. Sie steigt und fällt
mit den allgemeinen Marktverhältnissen, steht voll und
ganz im Fluß der socialen Bewegung.
Das Ergebniß unserer Betrachtungen ist nun
Folgendes: Sämmtliches dem Boden zur Er
höhung seiner productiven Kraft einverleibte
Capital verliert im Augenblicke der Einverleibung
für immer seine Capitalsnatur und ver
wandelt sich in Boden, damit verwandelt sich
die betreffende Capitalrente, die wir Zins nennen,
in Grundrente. Diese Grundrente ist nicht das
Produkt der betreffenden speciellen Capitalien sowie
der individuellen Arbeit, sondern sie existirt überhaupt
nur in der Gesellschaft, sie ist das Produkt der
gesellschaftlichen Zustände, der gesellschaft
lichen Arbeit, der gesellschaftlichen Capitalien. Sie ist
ferner durchaus ein heitlich und läßt sich nimmermehr
in Grundrente und Capitalgewinn (Capitalrente oder
Zins) unterscheiden, weil die gesellschaftlichen Verhält
nisse, welche den Marktwerth der Felder schaffen, dies
nicht dulden! Was aber die socialen Zu
stände nicht gestatten, darf auch die Ge
setzgebung nicht aussprechen, sonst tritt sie
in Widerspruch mit der Wirklichkeit und schafft
ungesunde, naturwidrige Zustände. Zu
den Forderungen der Landwirthschaft an die Gesetz
gebung gehört daher auch, daß die Capitalien, welche
sich dem Boden zuwenden und ihm einverleiben, ihre
Capitalsnatur verlieren, sich in Rente verwandeln und
seitens der Gläubiger unkündbar sind. Erst durch
diese Unkündbarkeit streift nämlich das
Capital seine Capitalsnatur ab und im
mobilisirt sich vollständig. Was die Land
wirthschaft hier verlangt, ist nichts weiter wie die
gesetzgeberische Anerkennung des unter dem Drucke
einer unnatürlichen Gesetzgebung bestehenden natur
gemäßen Zustandes! Denn jetzt schon ist die Land
wirthschaft nicht im Stande, die zu Verbesserungen