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listischen Augen betrachtet. In Folge dieses innern
Widerspruchs war sie daher nicht im Stande, sich
ein klares und naturgemäßes Bild vom Wesen der
Grundrente zu machen und die verschiedensten wider
sprechenden Theorieen sind aufgestellt worden. Die
Grundrente ist nichts anderes, wie der
Reinertrag des landwirthschaftlichen Be
triebs und somit eine sociale Function. Sie ent
stammt der Arbeit (wie überhaupt jedes Product)
und zwar speciell der landwirthschaftlichen
Arbeit. Selbstverständlich haben wir dabei nicht
die Arbeit des Wilden, sondern eine rationelle Arbeit,
Culturarbeit im Auge. Auch unterscheiden wir
zunächst noch nicht zwischen den verschiedenen Arten
der Arbeit, denn zu jedem Product und besonders
zum Betrieb der Landwirthschaft gehören Kopf- und
Handarbeit — die physische Kraft und die Intelligenz,
welche ihr die Leitung gibt — Arbeiter und Unter
nehmer. Die Grundrente ist ferner der Reinertrag
dieser Arbeit, sie ist also dasjenige, was vom Roh
ertrage des Bodens übrig bleibt, nach Abzug sämmt
licher Productionskosten. Die constituirenden
Elemente der Grundrente sind auf der einen
Seite die Productionskosten, auf der andern aber die
Absatzverhältnisse. Vom letztern hängt der Gesammt
erlös, der Rohertrag des Feldes ab. Die Pro
ductionskosten sind zunächst das Saatgut, die baaren
Auslagen für Bestellung der Felder, die Kosten der
thierischen und menschlichen Arbeitskraft, die Ab
nützung der Wirthschaftsgebäude, der Werkzeuge und
Maschinen, der Ersatz der abgenutzten Materialien
und Werkzeuge, dann die Steuern u. s. w.*)
*) Streng genommen sind die Zinsen für den Capital
werth der landwirthschaftlichen Gebäude in die Pro
ductionskosten nicht einzurechnen, wohl aber die Zinsen für den
Capitalwerth der Wohnung. Die Beschaffung der Wohnung
gehört nämlich zu den Unterhaltungskosten der land
wirthschaftlichen Arbeit, daher auch des Bauers oder Guts
besitzers, soweit dieser landwirthschaftlicher Arbeiter ist. Ist
die Wohnung über Bedarf groß, so fällt der Mehraufwand an