Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (1)

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Dies war der Hauptfehler des deutschen Mittelalters, 
der mit der altgermanischen Einrichtung des Wahl 
königthumes zusammenhing. Die Folge war, daß die 
weltlichen und (bald aus freiem Willen, bald der 
Noth gehorchend) auch die geistlichen Herren rück 
sichtslos nach Vermehrung der Macht und der Unter 
thanen strebten und dabei keine andere Schranke 
mehr anerkannten als die Gewalt. So führten die 
Herren einen ununterbrochenen bald stillen, bald 
lärmenden Krieg, der auf Gewinnung von Land und 
Menschen gerichtet war. Wohl wehrten sich die 
Städte, deren Handel und Wohlstand durch die 
Fehden gehemmt, deren Freiheit durch die Gelüste der 
Herren ernstlich bedroht war, allein der große rhei 
nische Städtebund (1381) wurde durch die umliegen 
den Fürsten bald für immer gesprengt. So lange sie 
das Landvolk nicht mobil machten — und das thaten 
sie nicht — waren die Städte dem Adel auf die 
Dauer doch nicht gewachsen, obwohl die Kaiser, welche 
die Gefahr für ihre Krone ganz wohl erkannten, meist 
die Städte begünstigt hatten. Aber auch dies war 
vergeblich gewesen und so waren gegen Ausgang des 
Mittelalters der Kaiser wie die Städte an Bedeutung 
dem Grundadel gegenüber schon stark zurückgetreten, 
die Entscheidung über die Geschicke des deutschen 
Volkes lag vorwiegend in den Händen der Landes 
fürsten, welche schon den größten Theil der Reichs 
gewalt an sich gerissen hatten und nun in ihrem 
absolutistischen Streben Unglück auf Unglück brach 
ten über ihr Volk. Neben der Waffengewalt 
und der grausamsten Fehde bedienten sie sich 
zu diesem Zwecke ganz besonders der römi 
schen Rechtsgelehrten, welche gegen gute Bezahlung 
so 
aus ihren Büchern bewiesen, was jene wollten, 
z. B. daß die fürstliche Macht die einzig giltige 
sei und alles Uebrige, Kaiser, Reich und Volk, dieser 
gegenüber keine Berechtigung hätte. Von der Hoch 
schule zu Bologna ausgehend, hatten sich jene Rechts 
gelehrten diese Ansichten aus alten Urkunden aus 
gegraben und für den Gebrauch ihrer Brodherren
	        
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