Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (1)

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Religionskriege mit dem unbedingten Sieg der fürst 
lichen und adeligen Herrschaft geendet hatten, als das 
römische Recht eingedrungen war, und die Bauern 
selbst durch die Bauernkriege die Rache der adeligen 
Herren heraufbeschworen hatten. Vorher aber, zu 
Ausgang des Mittelalters, war die christliche Lehre 
fast ganz durchgedrungen und hatte sich schon bald 
in dem Satze des schwäbischen Landrechtes ausge 
prägt: „Wir haben an der Schrift, das nieman soll 
eigen sin, sowie im Satz des kaiserlichen Rechts, 
„Die lude sint gotes, und der zinß ist des keysers".*) 
Die Forschungen der neueren Wissenschaft 
(Maurer, „Frohnhöfe", v. Weech, Sugenheim, „Auf 
hebung der Leibeigenschaft", Mone, Jakob Grimm, 
„Rechtsalterthümer, Janssen „Geschichte des deutschen 
Volkes“ u. s. w.) gegen die man sich allerdings noch 
oft, wo sie unbequem sind, die Augen verschließt,**) haben 
gezeigt, daß der deutsche Bauer zu Ausgang 
des Mtttelalters die Leibeigenschaft nicht 
kannte, daß die Leibeigenschaft in ihrem knechtischen 
Sinne sich erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts 
entwickelte. Höchstens im wendischen Hinterpommern 
bestand im 15. Jahrhundert noch die Leibeigenschaft. 
Das Wort Leibeigenschaft, das den Bauern ganz in 
die Gewalt und Gnade des Herrn gab, so daß dieser 
ihn beliebig verjagen, ihm beliebige Abgaben, Strafen 
und Züchtigungen auferlegen konnte, kommt z. B. in 
Brandenburg in öffentlichen Urkunden erst 1653 vor. 
*) Auch die franzöfischen Könige hatten sich, indem sie ihre 
Hörigen frei gaben, auf die christliche Lehre und später (1355) 
auf die römische Auffassung des Naturrechts berufen. (Dr. 
E. Jäger, Soc. Bew. in Frankreich, I. S. 158.) 
**) Wer vielleicht glauben wollte, Janssen (Geschichte des 
deutschen Volkes) sei zu seiner glänzenden Schilderung von der 
Lage der deutschen Bauern zu Ausgang des Mittelalters durch 
seine katholischen Anschauungen veranlaßt worden (obwohl 
Janssen seine Angaben sämmtlich historisch beweist und sie noch 
nirgends widerlegt sind), den wollen wir darauf aufmerksam 
machen, daß der ganz ungläubige Sugenheim (Geschichte 
der Aufhebung der Leibeigenschaft 1861) schon lange vor 
Janssen ganz zu demselben Ergebniß gekommen ist wie dieser! 
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