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Religionskriege mit dem unbedingten Sieg der fürst
lichen und adeligen Herrschaft geendet hatten, als das
römische Recht eingedrungen war, und die Bauern
selbst durch die Bauernkriege die Rache der adeligen
Herren heraufbeschworen hatten. Vorher aber, zu
Ausgang des Mittelalters, war die christliche Lehre
fast ganz durchgedrungen und hatte sich schon bald
in dem Satze des schwäbischen Landrechtes ausge
prägt: „Wir haben an der Schrift, das nieman soll
eigen sin, sowie im Satz des kaiserlichen Rechts,
„Die lude sint gotes, und der zinß ist des keysers".*)
Die Forschungen der neueren Wissenschaft
(Maurer, „Frohnhöfe", v. Weech, Sugenheim, „Auf
hebung der Leibeigenschaft", Mone, Jakob Grimm,
„Rechtsalterthümer, Janssen „Geschichte des deutschen
Volkes“ u. s. w.) gegen die man sich allerdings noch
oft, wo sie unbequem sind, die Augen verschließt,**) haben
gezeigt, daß der deutsche Bauer zu Ausgang
des Mtttelalters die Leibeigenschaft nicht
kannte, daß die Leibeigenschaft in ihrem knechtischen
Sinne sich erst in der Mitte des 16. Jahrhunderts
entwickelte. Höchstens im wendischen Hinterpommern
bestand im 15. Jahrhundert noch die Leibeigenschaft.
Das Wort Leibeigenschaft, das den Bauern ganz in
die Gewalt und Gnade des Herrn gab, so daß dieser
ihn beliebig verjagen, ihm beliebige Abgaben, Strafen
und Züchtigungen auferlegen konnte, kommt z. B. in
Brandenburg in öffentlichen Urkunden erst 1653 vor.
*) Auch die franzöfischen Könige hatten sich, indem sie ihre
Hörigen frei gaben, auf die christliche Lehre und später (1355)
auf die römische Auffassung des Naturrechts berufen. (Dr.
E. Jäger, Soc. Bew. in Frankreich, I. S. 158.)
**) Wer vielleicht glauben wollte, Janssen (Geschichte des
deutschen Volkes) sei zu seiner glänzenden Schilderung von der
Lage der deutschen Bauern zu Ausgang des Mittelalters durch
seine katholischen Anschauungen veranlaßt worden (obwohl
Janssen seine Angaben sämmtlich historisch beweist und sie noch
nirgends widerlegt sind), den wollen wir darauf aufmerksam
machen, daß der ganz ungläubige Sugenheim (Geschichte
der Aufhebung der Leibeigenschaft 1861) schon lange vor
Janssen ganz zu demselben Ergebniß gekommen ist wie dieser!
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