Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (1)

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Kloster, ein Stift, oder eine Stadt (auch diese, be 
sonders die Reichsstädte, hatten damals großen Grund 
besitz). Diese Art des Grundeigenthums hatte sich 
aus den schon erwähnten Ursachen aus der ehemaligen 
vollen Freiheit und Hörigkeit herausgebildet. Dieser 
halbfreie Bauernstand besaß damals die große Mehr 
zahl der großen, mittleren und kleinen Bauerngüter. 
Die Armen pachteten sich vielfach ein Stück Land, 
das der Kirche geschenkt war, zu billigem Preis und 
hatten davon bei mühsamer Arbeit sichern Unterhalt. 
Große Kirchengüter wurden, wenn man sie nicht in 
eigener Verwaltung betrieb, an eine Anzahl Bauern 
verpachtet, von welchen Einer als „Träger des Lehens 
für die Gesammtheit zu haften hatte. Die Pächter 
hatten meist die dritte Garbe abzuliefern indem die 
erste als Ersatz für die Bebauungskosten gerechnet 
und die beiden übrigen als Reinertrag zwischen Grund 
herr und Pächter getheilt wurden. Vielfach gaben 
weltliche Grundherren, noch mehr aber die geistlichen, 
die Güter einer Familie auf Lebenszeit oder in Erb 
pacht gegen bestimmte Dienstleistungen, die theils 
persönlich, theils sachlich waren. Viele Bauern waren 
einfache Colonen, d. h. der Grundherr überließ ihnen 
gegen bestimmte Abgaben ein Gütchen, das entweden 
abgesondert war oder mit einem Haupthof zusammen 
hing, wobei die Colone in dessen Verband lebte, 
und eine Art erblicher Taglöhner aber mit gesicherter 
Existenz war, denn er gehörte untrennbar zum Gute, 
der Grundherr hatte das Besitz=, er das Nutzungs 
eigenthum. Diese Hofhörigen und Colonen bildeten 
die Hauptmasse der ländlichen Bevölkerung Deutsch 
lands zu Ausgang des Mittelalters. Sie waren 
nicht persönlich frei, wie der Edelmann und Grund 
herr, aber sie waren auch nicht leibeigen. Es ist 
einer der vielen Irrthümer und eines der unzähligen 
Vorurtheile über das Mittelalter, wenn man be 
hauptet, der Bauer sei damals leibeigen gewesen. 
Gerade die Blüthezeit des Mittelalters hat den Bauern 
stand aus der Leibeigenschaft befreit. In die Leib 
eigenschaft siel der Bauer erst wieder, als die großen
	        
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