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der deutsche Bauer stolz auf seine Freiheit, stolz auf
seine Unabhängigkeit gewesen; frei saß er auf seiner
Väter Grund und Boden und nahm im Gefühl seiner
Selbstständigkeit Theil an den Volksversammlungen,
welche über die Gesetzgebung und die übrigen öffent
lichen Angelegenheiten entschieden. Besaß er auch
weniger Land, so dünkte er sich doch ebenso viel und
ebenso edel wie der König, oder dessen Höflinge und
Vasallen. Jetzt aber wirkten fast alle Einrichtungen
darauf hin, diesen Stand der gemeinen Freien in
feudale Abhängigkeit von den Großgrundbesitzern, dem
Adel, den Klöstern und Bischöfen zu drängen. Karl
der Große, der die mittelalterliche Gesellschaft schuf,
legte durch seine beständigen, menschenmörderischen
Kriege auch die Axt an den kräftigen Baum des
freien deutschen Bauernstandes. Die rücksichtslose
Ausdehnung des Heerbannes und der Wehrpflicht
ruinirte den kleinen Bauer. Wenn er nicht in fernen
Familienglieder und so bildeten diese für Krieg und Frieden,
für Rath und That die natürlichen Führer ihrer umwohnenden
Stammesgenossen, eine Stellung, die allmälig in der Familie
erblich wurde, aber immer auf Großgrundbesitz beruhte.
Auf diese Weise entstand allmälig der deutsche
Adel. Es bildete sich aus der gemeinen Freiheit heraus ein
Stand reicherer Grundbesitzer, der in Folge seiner socialen
Ueberlegenheit, also in Folge eines ganz natürlichen Hergangs,
auch die öffentlichen Aemter erhielt, die vermöge der allgemeinen
Verhältnisse ebenfalls ganz naturgemäß in der Regel vom Vater
auf den Sohn übergingen (woraus sich dann bei den Kriegs
und Wanderzügen die Gefolgschaften bildeten, aus denen das
spätere Feudalband erwuchs), bis die Tradition, die in der
Frühzeit der Völker fast Alles ist, allmälig jene Stellungen
mit ihren socialen und politischen Vorrechten in den Familien
ebenso erblich erscheinen ließ, wie den größeren Grundbesitz
so daß endlich das Gesetz nur noch den längst bestehenden that
sächlichen Verhältnissen die Sanction zu geben brauchte. Aus
diesen an Besitz hervorragenden Familien ging außer dem
alles ur
Dienst= und Hofadel auch die königliche Familie —
sprünglich vermittelst Wahl des Volkes — hervor. Aus den
ursprünglichen Großgrundbesitzern, die nach der allmäligen Ein
führung des Privateigenthums entstanden, aber anfangs den
übrigen Freien ganz gleich waren, hatte sich so, jedenfalls im
Laufe längerer Zeit, endlich ein erblicher Stand herausgebildet,
der ein höheres Recht besaß, wie die gewöhnlichen Freien. Der