Full text: ¬Die Agrarfrage der Gegenwart (1)

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der deutsche Bauer stolz auf seine Freiheit, stolz auf 
seine Unabhängigkeit gewesen; frei saß er auf seiner 
Väter Grund und Boden und nahm im Gefühl seiner 
Selbstständigkeit Theil an den Volksversammlungen, 
welche über die Gesetzgebung und die übrigen öffent 
lichen Angelegenheiten entschieden. Besaß er auch 
weniger Land, so dünkte er sich doch ebenso viel und 
ebenso edel wie der König, oder dessen Höflinge und 
Vasallen. Jetzt aber wirkten fast alle Einrichtungen 
darauf hin, diesen Stand der gemeinen Freien in 
feudale Abhängigkeit von den Großgrundbesitzern, dem 
Adel, den Klöstern und Bischöfen zu drängen. Karl 
der Große, der die mittelalterliche Gesellschaft schuf, 
legte durch seine beständigen, menschenmörderischen 
Kriege auch die Axt an den kräftigen Baum des 
freien deutschen Bauernstandes. Die rücksichtslose 
Ausdehnung des Heerbannes und der Wehrpflicht 
ruinirte den kleinen Bauer. Wenn er nicht in fernen 
Familienglieder und so bildeten diese für Krieg und Frieden, 
für Rath und That die natürlichen Führer ihrer umwohnenden 
Stammesgenossen, eine Stellung, die allmälig in der Familie 
erblich wurde, aber immer auf Großgrundbesitz beruhte. 
Auf diese Weise entstand allmälig der deutsche 
Adel. Es bildete sich aus der gemeinen Freiheit heraus ein 
Stand reicherer Grundbesitzer, der in Folge seiner socialen 
Ueberlegenheit, also in Folge eines ganz natürlichen Hergangs, 
auch die öffentlichen Aemter erhielt, die vermöge der allgemeinen 
Verhältnisse ebenfalls ganz naturgemäß in der Regel vom Vater 
auf den Sohn übergingen (woraus sich dann bei den Kriegs 
und Wanderzügen die Gefolgschaften bildeten, aus denen das 
spätere Feudalband erwuchs), bis die Tradition, die in der 
Frühzeit der Völker fast Alles ist, allmälig jene Stellungen 
mit ihren socialen und politischen Vorrechten in den Familien 
ebenso erblich erscheinen ließ, wie den größeren Grundbesitz 
so daß endlich das Gesetz nur noch den längst bestehenden that 
sächlichen Verhältnissen die Sanction zu geben brauchte. Aus 
diesen an Besitz hervorragenden Familien ging außer dem 
alles ur 
Dienst= und Hofadel auch die königliche Familie — 
sprünglich vermittelst Wahl des Volkes — hervor. Aus den 
ursprünglichen Großgrundbesitzern, die nach der allmäligen Ein 
führung des Privateigenthums entstanden, aber anfangs den 
übrigen Freien ganz gleich waren, hatte sich so, jedenfalls im 
Laufe längerer Zeit, endlich ein erblicher Stand herausgebildet, 
der ein höheres Recht besaß, wie die gewöhnlichen Freien. Der
	        
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