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lange die gegenwärtige Gesetzgebung bleibt, nicht aus
der Abhängigkeit vom Capital erlösen. Die freie Ver
fügbarkeit über das Grundeigenthum, die zwangsweise
Erbtheilung, die Hypotheken=Gesetzgebung, die unbe
dingte Verschuldungsfähigkeit des Bodens, überhaupt
der Character des beweglichen Vermögens, den man
ihm gegen seine Natur beigelegt hat, bewirkt, daß er
in beständiger Abhängigkeit vom Capital bleiben muß.
Der Capitalwerth eines Gutes ergibt sich aus dem
Geldwerthe seines Durchschnittsertrages nach dem
landesüblichen Zinsfuße capitalisirt, selbstverständlich
nach Abzug der Steuern und anderweitigen Betriebs
ausgaben. Steigt dieser Capitalwerth durch Schutz
Butter, Eier, Handelspflanzen übergegangen ist. Diese braucht
man gegen die Concurrenz fremden Kornes und Fleisches nicht
zu schützen. Je niedriger der Kornpreis wird — Fleisch wird
auch in dieser Schichte wenig consumirt —, desto besser. Dieser
Classe nützt die Kornconcurrenz der jungen Länder.
Die Maßregeln zu Gunsten des Kornbauernstandes, welche wir
eben erwähnt haben, kommen auch diesen Handelsbauern zu
gute und erleichtern ihnen die vermehrte Concurrenz, die ihnen
durch vermehrte Nebenproduction des inländischen Kornbauern
bereitet wird. Der hohe Kornzoll und Kornpreis dagegen
beschweren alle jene Bauernfamilien, welche Korn
regelmäßig kaufen müssen. Diese sind überall in West¬,
Mittel- und Süddeutschland massenhaft vorhanden. Der Korn
zoll ist gegen sie, wie gegen die gesammte industrielle Produc
tion, eine schwere Bedrückung, denn der Betrieb der kleinen
industriösen Landwirthschaft ist Arbeitsbetrieb, die Arbeit ist
umgewandeltes Brod. Der Großgrundbesitz allein
gewinnt kurze Zeit an Kornzöllen. Die Exportindustrie,
die ganze industrielle Lohnarbeit, der Handwerkerstand, dessen
Ernährungsbasis der gewerbliche Bedarf des Arbeiter- und
Bauernstandes ist, verlieren beim Kornzoll. Daher unter keinen
Umständen Kornzölle, wenn möglich nicht einmal zur Retorsion
fremder Ausschließungsmaßregeln. Die Maßregel ist ein
höchst gehässiges Privileg für den Großgrundbesitz
um den Preis der Bedrängung des ganzen übrigen
Volkes
Wir sind im Allgemeinen mit Schäffles Ausführungen
einverstanden, glauben aber, daß er der Classe der Bauern,
welche vom Kornschutzzoll Nachtheil haben, eine zu große
numerische Bedeutung beilegt. Ihre Zahl ist, die wenigen rein
weinbauenden Striche abgerechnet, nicht so groß, wie er an
nimmt.