Full text: Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (4)

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der Ausübung, und bey dem Handels= und Fabrikanten 
Stande das in der Verwendung stehende Capital, endlich 
die Anzahl der Hülfsarbeiter und Werkstühle aufgeführt 
seyn müssen. 
Innerösterreichische Gubernial=Verordnung vom 10. 
Februar 1813. §. 1. 
Formular 
von Erklärungen für die Erwerbsteuer. 
Conrad Walter, wohnhaft zu Schwarzbach Nro. 43. 
Zimmermeister, hat 14 Gesellen. 
Schwarzbach den 
Conrad Walter m.p. 
oder: 
Sebastian Kramer, wohnhaft zu Kleindorf Nro. 3. 
besitzt eine Sensenschmiede zu Turnau, betreibt selbe mit 
13 Arbeitern auf doppelten Feueru, mit einem Capital von 
20000 fl. 
Kleindorf den 
Sebastian Kramer m.p. 
oder: 
Johann Georg Kollnigg, wohnhaft in der Gemeinde 
Turnau, in der Straßenkeusche Nro. 14., handelt mit 
Rind= und Borstenvieh. 
Turnau den 
Johann Georg Kollnig 
Conrad Walter m. p. 
Nahmensfertiger. 
Die von Sr. Majestät genehmigte Gewerbssteuer de 
rubet auf ganz andern Grundsätzen, als die in einigen Stan 
Es wird nähmlich mit jener 
ten eingeführte Patentsteuer.
	        
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