Full text : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (4)

von  besonderer  Wichtigkeit  ist,  und  in  dieser
Beziehung  allerdings  verdient,  diesem  Werke
angereihet  zu  werden.
Die  Ausweise  über  die  Umstaltung  der  Zunftgebühren ¬
  auf  Conventions=Münze  konnten  erst
gegenwärtig  in  Druck  gelegt  werden,  weil  die
Verhandlung  hierüber  nicht  früher  für  alle  Kreise ¬
  beendet  war.
Der  Verfasser.
            
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