50
Die Geschäfte der Provinzial=Taxämter.
Diese enthalten die Privilegien-Taxbeträge auf dreyer
ley Art:
a. Von den Einreichungs=Protokollen der Länderstel
len die von den Privilegien=Werbern erlegten Hälften der
Haupt=Taxe, dann die zu gleicher Zeit entrichteten Expe
dits= und Stempel=Taxen.
b. Von den Parteyen selbst, die während der Pri
vilegien=Dauer jährlich zu entrichtenden, und zum Tax
amte angewiesenen Raten; oder
c. von den durch die Länderstellen zur spätern Annah
me der Expedits= und Stempelgebühren, und der jährli
chen Raten in der Entfernung von der Hauptstadt von Fall
zu Fall besonders bestimmten Cassen, mit Consignationen,
worin der Rahme der Partey, ihr Wohnort, das Privile
gium und der erlegte Taxbetrag, die wievielte Rate, ent
halten ist; dagegen erhält die Casse von dem Taxamte die
gehörige Quittung.
Die Landes=Taxämter haben also:
Erstens, die ihnen von den Einreichungs-Proto
kollen der Länderstellen zugewiesenen Tax-Hälften, und die
vorhinein erlegten Expedits- und Stempelgebühren zu über
nehmen, den Empfang gleich auf dem Actenstücke selbst zu
bestätigen, die empfangenen Geldbeträge in Tax-Casse
Journale als ein einstweiliges Depositum für Privilegien
aufzunehmen.
Zweytens. Die von den Parteyen erst nach er
folgter Bewilligung des Privilegiums entweder an das
Taxamt selbst, gegen die ihnen auszufertigende Quittung
entrichteten, oder mittelst der Landes-Cassen dahin abge
führten Expedits- und Stempelgebühren in das Tax=Casse
Journal, und zugleich in das Hoftaxen=Hauptbuch reet
in Empfang zu stellen. .