50
Die Geschäfte der Provinzial=Taxämter.
Diese enthalten die Privilegien-Taxbeträge auf dreyerley ¬
Art:
a. Von den Einreichungs=Protokollen der Länderstellen ¬
die von den Privilegien=Werbern erlegten Hälften der
Haupt=Taxe, dann die zu gleicher Zeit entrichteten Expedits= ¬
und Stempel=Taxen.
b. Von den Parteyen selbst, die während der Privilegien=Dauer ¬
jährlich zu entrichtenden, und zum Taxamte ¬
angewiesenen Raten; oder
c. von den durch die Länderstellen zur spätern Annahme ¬
der Expedits= und Stempelgebühren, und der jährlichen ¬
Raten in der Entfernung von der Hauptstadt von Fall
zu Fall besonders bestimmten Cassen, mit Consignationen,
worin der Rahme der Partey, ihr Wohnort, das Privilegium ¬
und der erlegte Taxbetrag, die wievielte Rate, enthalten ¬
ist; dagegen erhält die Casse von dem Taxamte die
gehörige Quittung.
Die Landes=Taxämter haben also:
Erstens, die ihnen von den Einreichungs-Protokollen ¬
der Länderstellen zugewiesenen Tax-Hälften, und die
vorhinein erlegten Expedits- und Stempelgebühren zu übernehmen, ¬
den Empfang gleich auf dem Actenstücke selbst zu
bestätigen, die empfangenen Geldbeträge in Tax-CasseJournale ¬
als ein einstweiliges Depositum für Privilegien
aufzunehmen.
Zweytens. Die von den Parteyen erst nach erfolgter ¬
Bewilligung des Privilegiums entweder an das
Taxamt selbst, gegen die ihnen auszufertigende Quittung
entrichteten, oder mittelst der Landes-Cassen dahin abgeführten ¬
Expedits- und Stempelgebühren in das Tax=CasseJournal, ¬
und zugleich in das Hoftaxen=Hauptbuch reet
in Empfang zu stellen. .