Die Gesellschaft für Soziale Reform
und die sozialen Fragen der Privat-Angestellten.
Nachdem in den Arbeiten der Gesellschaft für Soziale Reform
schon gelegentlich die Verhältnisse der kaufmännischen, technischen
und sonstigen Angestellten berührt worden waren, beschloß der
Ausschuß am 4. Dezember 1906, grundsätzlich die sozialen Fragen
des sogenannten neuen Mittelstandes, der Privatangestellten, neben
den eigentlichen Arbeiterfragen in sein Arbeitsprogramm aufzunehmen. ¬
Er beauftragte einen Unterausschuß mit der Ausarbeitung ¬
einer Vorlage und nahm in der Sitzung vom 19. März
1907 dessen Vorschläge einstimmig in folgender Fassung an:
Der Ausschuß der Gesellschaft für Soziale Reform hält
es für wünschenswert und notwendig, daß die Sozialpolitik
des Reiches grundsätzlich zu einer Fürsorge für alle Arbeitnehmer ¬
erweitert wird und daß bei allen gesetzlichen Maßnahmen ¬
die Privatangestellten gerechte Berücksichtigung
finden.
Die Erreichung dieses Zieles würde durch ein einheitliches ¬
Zusammenwirken aller Berufsvereine der Privatangestellten ¬
wesentlich gefördert werden. Die Gesellschaft
für Soziale Reform wird dazu auf Wunsch gerne ihre
Dienste leihen.
Als die brennendste Frage erscheint gegenwärtig die ein2004 ¬