Metadaten : ¬Die Privatbeamten und die Versicherungsgesetzgebung

Die  Gesellschaft  für  Soziale  Reform
und  die  sozialen  Fragen  der  Privat-Angestellten.
Nachdem  in  den  Arbeiten  der  Gesellschaft  für  Soziale  Reform
schon  gelegentlich  die  Verhältnisse  der  kaufmännischen,  technischen
und  sonstigen  Angestellten  berührt  worden  waren,  beschloß  der
Ausschuß  am  4.  Dezember  1906,  grundsätzlich  die  sozialen  Fragen
des  sogenannten  neuen  Mittelstandes,  der  Privatangestellten,  neben
den  eigentlichen  Arbeiterfragen  in  sein  Arbeitsprogramm  aufzunehmen. ¬
  Er  beauftragte  einen  Unterausschuß  mit  der  Ausarbeitung ¬
  einer  Vorlage  und  nahm  in  der  Sitzung  vom  19.  März
1907  dessen  Vorschläge  einstimmig  in  folgender  Fassung  an:
Der  Ausschuß  der  Gesellschaft  für  Soziale  Reform  hält
es  für  wünschenswert  und  notwendig,  daß  die  Sozialpolitik
des  Reiches  grundsätzlich  zu  einer  Fürsorge  für  alle  Arbeitnehmer ¬
  erweitert  wird  und  daß  bei  allen  gesetzlichen  Maßnahmen ¬
  die  Privatangestellten  gerechte  Berücksichtigung
finden.
Die  Erreichung  dieses  Zieles  würde  durch  ein  einheitliches ¬
  Zusammenwirken  aller  Berufsvereine  der  Privatangestellten ¬
  wesentlich  gefördert  werden.  Die  Gesellschaft
für  Soziale  Reform  wird  dazu  auf  Wunsch  gerne  ihre
Dienste  leihen.
Als  die  brennendste  Frage  erscheint  gegenwärtig  die  ein2004 ¬

            
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