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alten Hypotheken herstammen und beginnt mit jenen
Briefen, deren Hypotheken den höchsten Zinsfuß
hatten. Immer bietet sie die Wahl zwischen barer
Heimzahlung oder Austausch der Papiere gegen
Rentenbriefe von geringerm Ertrage. Dadurch, daß
der Gläubiger den Rentenbrief nicht kündigen kann,
ist der Grundbesitz gegen rasche Rückschläge gesichert,
dennoch aber wird man langsam vorgehen und den
Geldmarkt dabei sorgfältig im Auge behalten müssen.
Zuerst wird man das Verhältniß von 5 in ein
solches von 4—4½ umwandeln und mit der Zeit
vielleicht sogar auf ein Rentenverhältniß von 3 %
kommen können. Es wird Jahrzehnte dauern, bis
sich dieser Gang vollzogen hat. Aber wir sind überzeugt, ¬
daß nur auf diesem Wege die Landwirthschaft ¬
ohne Gewaltthat, ohne Rechtsbruch ¬
und ohne Ueberschuldung der Staaten ¬
entlastet wird, wie auch nur dadurch die
landwirthschaftliche Grundverschuldung in einer Weise
geordnet werden kann, welche dem wahren Ertrag der
Landwirthschaft entspricht.
Man wird fragen: Woher bekommt die „Landschaft" ¬
das Geld, um die Rentenbriefe, welche sie
kündigt, auszuzahlen, falls der Gläubiger sich nicht
mit geringerm Zins begnügt? Die Landschaft bekommt ¬
dieses Geld vom Publicum! Unsere Staaten
und Eisenbahngesellschaften haben ohne jede Gefahr
ihre Anlehen auf geringeren Zinsfuß convertirt und
der Grundbesitz kann es auch — aber blos wenn er
organisirt und als geschlossene Körperschaft mit gegenseitiger ¬
solidarischer Haftbarkeit der einzelnen Grundbesitzer ¬
auf dem Geldmarkt erscheint! Das Publicum,
das sich die Herabsetzung des Zinsfußes unserer
Staaten und Eisenbahnen gefallen ließ, und nur
außerordentlich selten die baare Auszahlung vorzog
dieses Publicum wird auch die Herabsetzung des
landwirthschaftlichen Zinsfußes sich gefallen lassen
und sich für die verminderte Rente durch größere
Sicherheit, durch die Möglichkeit jederzeitiger Mobilisirung ¬
des Titels und durch regelmäßigere