Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (4)

Nahmen
der
Zunft.
Weber

Nahmen
der
Ortschaften.
Herberstein
Peggau
Radkersburg
Riegersburg
St.  Ruprecht
Stainz
Straden
Straß
Voitsberg
Vorau
Waldstein
Wildon

Aufding ¬
 ¬


Auflage  für  einen
MeiFrey =
 =
 ¬
 ¬
 ¬
 =

recht.
jungen.
sellen.
ster.
fl.  kr.  fl.
fl.  kr.  |  fl.  kr.  |  fl.  |  kr.
Markte
außer
dem
Markte
ohne
Realgewerbe =

bis
18
Städten
Märkten
15
Gaymeister ¬

auf  dem
Lande
Markte
größern
Orten
12
kleinern
Orten

Lehrbrief ¬
 =


Meister =
 ¬
 =

fl.  kr.
            
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