Metadata : ¬Der Arbeitsvertrag nach dem Privatrecht des deutschen Reiches (2)

III.  Mit  dem  Arbeitserfolg  wechselnder  Zeitlohnsatz.
781
vorläufig,  und  überdies  schon  im  Stadium  des  Verdienens  Einfluß
auf  die  Größe  des  verdienten  Lohnes  ausüben.
Es  sind  die  Fälle,  in  denen  ein  Lohnsatz  für  einen  Zeitabschnitt
bestimmt  ist,  der  wie  ein  anderer  Zeitlohnsatz  mit  der  Zahl  der
Zeitabschnitte  multipliziert  und  für  den  Teil  eines  Zeitabschnittes
dividiert  wird  (S.  90—116),  demgemäß  auch  ausfällt  für  Unterzeit
(S.  117—372),  aber  ein  Zeitlohnsatz,  der  kraft  der  ihm  von  den
Parteien  gegebenen  Fassung  selber  nicht  konstant,  sondern  nach
dem  Effekte  der  Arbeit  wandelbar  ist,  so  daß  sich  mittelst  seiner
Änderung  die  etwaige  Zu-  oder  Abnahme  des  Effektes  dem  Zeitlohnverdienste ¬
  mitteilt,  diesen  vergrößert  oder  verkleinert,  daher
nicht  als  „festen  Bezug“  erscheinen  läßt  (S.  63).  Gerade  die  Absicht, ¬
  der  Arbeitswirkung  einen  ihr  nach  der  Regel  nicht  zukommenden ¬
  Einfluß  auf  die  Größe  des  Zeitlohnes  zu  verschaffen,
führt  zu  der  Aufstellung  eines  mit  jener  Wirkung  steigenden  und
fallenden  Zeitlohnsatzes.
Diese  darum  schon  in  anderem  Zusammenhang  erwähnte  exzeptionelle ¬
  Gestalt  des  Zeitlohnvertrages  (S.  17  1  unter  1  c.  183.  4
43—44)  ist  z.  B.  gegeben,  wenn  einem  Kassenarzt  ein  Honorar  von
2  Mk.  pro  Quartal  und  Kassenmitglied',  einem  Schularzt  eine
Jahresvergütung  von  50  Pfg.  pro  Schüler2,  einem  Gutsschäfer
„Lohn  pro  Schaf  und  Jahr“  3,  einem  Sattler  für  Geschirreparaturen
in  Landwirtschaften  pro  Jahr  und  Pferd  12  Mk.4,  dem  Kapitän
eines  Seefischdampfers  5—7%  vom  Wert  des  Fanges  pro  Jahr,
einer  Bank  für  Verwahrung  und  Verwaltung  von  Wertpapieren  pro
Jahr  3/10  vom  Tausend  des  Nominalbetrages  zugesagt  wird.
Daß  die  Arbeitswirkung  bei  einem  Zeitlohnvertrag  während
eines  lohnmessenden  Zeitabschnittes  oder  von  einem  Zeitabschnitt
zum  anderen  variiert,  ergibt  noch  nicht  einen  solchen  Tatbestand,
sondern  läßt  Zeitlohn  und  Zeitlohnsatz  unberührt.  Soll  jene  Wirkung
Einfluß  auf  diesen  und  mittelbar  auf  jenen  gewinnen,  so  muß  der
Lohnsatz  auf  die  zwei  Dimensionen  der  Zeit  und  des  Effektes  erAls ¬
  Kuriosa  werden  Betriebskrankenkassen  von  Zementfabriken  angeführt, -
  welche  den  Kassenarzt  für  die  Behandlung  der  Mitglieder  und  deren
Familien  pro  Jahr  mit  5  Mk.  „für  je  1000  Faß  fabrizierten  Portlandzement“
oder  „für  je  100  verkaufte  Zentner  Zement“  honorieren:  Der  ärztl.  Stand  u.
d.  deut.  Arbeiterversicherung  S.  52.  Jaiffé,  Stellung  u.  Aufgaben  des  Arztes
S.  68.
2  Soz.  Pr.  XV,  660.  Schubert,  Das  Schularztwesen  S.  138  fg.
3  Verhältnisse  der  Landarbeiter  III,  455.
*  Lage  des  Handwerks  IX,  390.  495.  529.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer