fort abgetreten wird. Diese Abtretung geschieht
durch eine kurze auf den Rücken des Wechsels geschriebene ¬
Erklärung und wird Indossament
oder Giro genannt, wornach der Abtreter Indossant ¬
oder Girant, der Übernehmer aber
Indossatar oder Giratar heist. Durch diese
Manipulation kommt eigentlich erst Leben und
Ausbreitung in das Wechselgeschäft, da hiedurch
mittelst eines einzigen Wechsels die verschiedensten ¬
Interessen so vieler Theilnehmer befriedigt,
und die verschiedensten Rechtsverhältnisse derselben ¬
ausgeglichen werden können.
Eben so kann das Wechselgeschäft durch den
Beytritt von Bürgen, welche fiir die eine oder andere ¬
im Wechselgeschäfte verpflichte Person gutstehen, ¬
complicirter werden. Diese Bürgschaft
heisst Wechselbürgschaft und die diessfälligen ¬
Bürgen Wechselbürgen; wird die Wechselbürgschaft ¬
auf den Wechsel selbst aufgeschrieben; ¬
so erhält sie insbesondere den Nahmen
Aval.
Ausserdem wird das Wechselgeschäft auch oft
durch die Beyziehung von Bevollmächtigten und
Mäklern (Sensalen), welche ohne eigenes Interesse
für einen der Wechselinteressenten zu Folge eines
von diesen erhaltenen Auftrages im Wechselgeschäfte ¬
einschreiten, noch verwickelter.
Am complicirtesten wird aber das Wechselgeschäft ¬
dadurch, wenn die Acceptation oder die
Zahlung eines Wechsels ganz oder zum Theile,