fullscreen : Liebe, Friedrich von: ¬Die Stipulation und das einfache Versprechen

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§.  32.  Mortis  causa  stipulatio.
der  ganz  bestimmte  rechtliche  Gesichtspunkt,  daß  die  noch  so  bündig
ausgestellte  Handschrift  die  Vorleistung  sei,  aus  deren  Vorhandensein ¬
  auf  das  Erfolgtsein  der  Gegenleistung  ein  Schluß  nicht  möglich
ist.  So  ist  denn  die  Beweislast  ganz  consequent  dem  Inhaber
der  cautio  zugetheilt,  weil  sein  Gegner  als  negirend  vom  Beweise ¬
  frei  bleiben  muß  *).  Lediglich  um  dem  Uebelstande,  daß
die  cautio  dem  Gläubiger  unter  diesen  Umständen  von  wenig
Nutzen  sein  kann,  vorzubeugen,  sind  jene  Rechtsmittel  auf  eine
bestimmte  Zeit,  zuerst  auf  ein  Jahr,  dann  auf  fünf  2),  und  endlich ¬
  von  Justinian  auf  zwei  Jahre  beschränkt.
§.  32.
Endlich  ist  noch  die  donatio  mortis  causa  zu  erwähnen,
So  wie  man  mortis  causa  Sachen  schenkte,  so  konnte  auch
durch  Leistung  einer  Stipulation  ein  Forderungsrecht  Todes  halber ¬
  übertragen  werden.  Hier  ist  die  Bedeutung  dieser  Stipulation ¬
  sowohl  im  classischen  römischen  Rechte,  als  auch  in  dem
durch  neuere  kaiserliche  Verordnungen  modificirten  Zustande  zu
erläutern.
Welche  rechtliche  Bedeutung  der  mortis  causa  donatio
von  den  römischen  Juristen  beigelegt  sei,  und  ob  in  dieser  Hinsicht ¬
  eine  Controverse  unter  den  Proculianern  und  Cassianern
statt  gefunden  habe,  ist  in  neuerer  Zeit  Gegenstand  mehrfacher
Erörterungen  geworden  3).  Nach  dem  hier  verfolgten  Zwecke
ist  eine  Prüfung  der  aufgestellten  Ansichten  nicht  möglich;  es
soll  daher  nur  die  Ansicht  des  Verfassers  über  den  aufzufindenden ¬
  Gesichtspunkt  dargelegt  werden.
1)  L.  10  C.  de  n.  n.  pec.
2)  Tit.  Herm.  Cod.  de  cauta  et  non  numerata  pec.  (in  der  von
Klenze  in  v.  Savigny's  Zeitschrift  Bd.  9.  nr.  10  mitgetheilten  Institutio ¬
  Gregoriani  pag.  280).
3)  Siehe  von  Schröter  in  Linde's  Zeitschrift  Bd.  2.  S.  97  ff.  Hasse  im
Rheinischen  Museum  Band  2.  S.  300  ff.
            
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