Alle diese Eintheilungen sind von größerem oder geringerem ¬
Einfluß auf die Wirkungen des Auftragsvertrags
sowohl unter den Betheiligten, als gegenüber Dritten.
Art. 2.
Von der Annahme des Auftrags.
Die Annahme des Auftrags geschieht entweder ausdrücklich ¬
oder stillschweigend. Sie geschieht ausdrücklich, ¬
wenn der Bevollmächtigte sich in Worten zur
Annahme bereit erklärt; sie geschieht stillschweigend
a. dadurch, daß der Bevollmächtigte seinen Auftrag vollzieht =
(L.R.S. 1985), oder
b. daß derselbe die ihm überschickte Vollmachtsurkunde in
Empfang nimmt, ohne sie binnen 3 Tagen 2), und
(2) In Frankreich binnen kurzer Zeit, ohne Unterschied der
Person, Pothier du contrat de mandat Nr. 32. Wir haben hier
den Namen eines gelehrten Juristen unter Beziehung auf ein von ihm
geschriebenes Buch über zweifelhafte Rechtsfragen in dieser Materie
genannt; es ist aber gar nicht nöthig, daß die Herren Bürgermeister,
Gemeinderäthe und Waisenrichter oder die ehrenwerthen Bürger,
welche diese Blätter lesen, auf solche Randbemerkungen, die man
Citate nennt, Rücksicht nehmen; dies würde sie oft nur irre machen;
es ist blos für Solche, welche die Büchergelehrsamkeit lieben oder
brauchen, so wie etwa für einen gelehrten Thomas, dem diese Blätter