Full text: Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (4)

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Die jährliche Hauptversammlung geschieht in den Mo 
nathen Juny oder July, indem zu dieser Zeit der Krank 
heitszustand am geringsten ist, und wird der Tag und die 
Stunde durch eine Currende vom Physiker im Einverständ 
nisse mit dem zwey Vorstehern angesagt werden. 
Eodem §. 6. 
Von dieser jährlichen Hauptversammlung werden nur 
die am weitesten Entfernten enthoben, und ihr Ausbleiben 
wechselweise von dem Physiker bestimmet, doch sind sie die 
jährlichen Einlagen zu entrichten verbunden. 
Eodem §. 7. 
In dieser Hauptversammlung werden die Krankheits 
geschichten über ungewöhnliche oder schwere Fälle verlesen, 
die Meinungen abgefordert — die eintretenden Wundärzte 
eingeschrieben und einprotokollirt, und die Berechnung über 
alle Empfänge und Ausgaben vorgelegt, und ins Reine ge 
bracht, dann hierüber der Ausweis an das Kreisamt und 
an das Protomedicat nach der vorliegenden Tabelle B. ver 
faßt. Die jährliche Hauptversammlung des chirurgischen 
Gremiums von Grätz wird in dem chirurgischen Hörsaale 
abgehalten; und da es nicht wohl thunlich ist, die Instrumente 
dorthin tragen zu lassen, so hat der Physiker mit Zuzie 
hung des Untervorstehers die Untersuchung derselben alljähr 
lich in der Wohnung des Obervorstehers vorzunehmen. 
Eodem §. 8. 
Die Aufdingung eines Lehrjungen kann vom gesam 
meiten Gremium nur in Gegenwart des Physikers vorge 
nommen werden. Dabey hat letzterer mit zwey Vorstehern 
zu untersuchen, ob der Aufzudingende das gehörige Alter, 
nähmlich vierzehn Jahre, vollendet habe, ob sein sittliches 
Betragen gut sey; ob er hinlängliche Zeugnisse beybringe, 
daß er zum wenigsten die drey Normalclassen mit gutem 
Fortgange zurückgelegt habe; dann aber auch, ob er den
	        
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