Inhaltsverzeichnis : Boehm, Jacob: ¬Das Vormundschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs

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bekannt  zu  machen,  daß  es  jedem  auf  diese  Art  beschädigten
Unterthane,  der  sich  mit  dem  Beweise  gegen  die  Schuldtragenden ¬
  aufzukommen  getraut,  freystehe,  seine  Entschädigungsansprüche ¬
  bey  den  politischen  Behörden  gehörig  anzumelden ¬
  und  geltend  zu  machen,  wo  es  dann  die  Pflicht  der
Landesstelle  seyn  wird,  jeden  solchen  Entschädigungsanspruch
gehörig  zu  würdigen,  und  auf  die  Befriedigung  des  Entschädigungswerbers ¬
  zu  dringen,  oder  denselben  sogleich  zurückzuweisen. ¬
  Entschädigungsansprüche  für  Kriegsschäden,
deren  Urheber  nicht  bekannt  sind,  kommen  in  keine  Betrachtung. ¬
  Die  oben  erwähnte  frühere  Allerhöchste  Entschließung
vom  5.  April  1816  war  folgenden  Inhaltes:
»Entschädigungsansprüche,  so  aus  dem  Titel,  der  auf
»  Befehl  der  erloschenen  Italienischen  Regierung  vorgenom»menen ¬
  Befestigungsarbeiten,  oder  sonstigen  Kriegs-Opera»tionen ¬
  entsprungen,  gehören  unter  die  unberichtigten  Pas» ¬
  siven  des  erloschenen  Königreichs  Italien,  und  sind  daher
»  nach  den  von  Mir  über  die  Erfüllung  der  Verpflichtungen
»  des  Monte  und  die  Bezahlung  der  Staatsschulden  im  Allge»meinen ¬
  begnehmigten  Grundsätzen  an  die  aufgestellt  wer» ¬
  dende  Liquidations=Høfcommission  zu  verweisen;  jedoch  ist
»  dafür  zu  sorgen,  daß  sie  von  Meinen  Unterthanen  so  bald
»möglich  gehörig  erwiesen,  und  liquidirt  werden.«
»Forderungen,  so  aus  zufälligen  und  muthwilligen  Ver»heerungen ¬
  der  Truppen  entsprungen,  müssen,  wenn  diese
„Verheerungen  früher  Statt  hatten,  als  die  Venetianisch» ¬
  Lombardischen  Provinzen  als  integrirende  Theile  des  Kai»serstaates ¬
  erklärt  wurden,  jedoch  nur  in  so  weit  sie  nicht
»  mit  Recht  an  das  erloschene  Königreich  Italien  oder  Frank»reich ¬
  gestellt  werden  können,  ganz  zurückgewiesen  werden;
»sonst  ist  auch  zu  deren  Befriedigung  das  Erforderliche  zu
»verfügen.«
»  Entschädigungsansprüche  endlich,  welche  in  die  Periode
des  letzten  Krieges  fallen,  oder  seitdem  die  Venetianisch¬
            
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