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ausgehendes Mehreres und Größeres gerichtet sein müsse.
Einige Stellen in den Gesetzen*) und die Grundsätze des
Civilprozesses lassen sich hierauf beziehen. Denn hat der
Beklagte gegen den Kläger nur eine gleich große oder eine
kleinere Forderung zu realisiren, so ist nicht eine Widerklage, ¬
sondern nur eine Einrede, und zwar namentlich
die Einrede der Kompensation, indizirt. Hier will der Beklagte ¬
von dem Gegner nichts erlangen, und er begehrt
nicht eine Verurtheilung desselben, er sucht sich nur von
dem klägerischen Anspruche, ganz oder theilweise, zu befreien. ¬
Dieser Zweck wird durch Einreden und nur jener
durch Klagen verfolgt 5). Hat dagegen der Beklagte eine
größere Forderung, und will er also noch Etwas herausgegeben ¬
haben, dann ist die vollständige Rechtsverfolgung
nur mittels einer Klage möglich, weil er mit bloßen Einreden ¬
keine Verurtheilung zum Geben, Leisten oder Thuen
erlangen kann 6). Er ist also nun in der Lage, nach Um4) ¬
L. 11. §. 1. Dig. de jurisdict. (2. 1.): „Sed et si mutuae ¬
sunt actiones, et alter minorem quantitatem, alter
majorem petat.“ Ygl. Wernher, lectiss. commentat.
ad Dig. p. I. lib. II. tit. 1. §. 23. Glück: Erläut. d.
Pandekten. Th. III. §. 204. S. 229. Oben §. 7. Nr. I. L. 18.
§. 4. Dig. commod. (13. 6.): „Sed fieri potest, ut
amplius esset, quod invicem aliquem consequi oporteat ¬
— dicemus necessariam esse contrariam actionem."
Vgl. oben §. 4. — L. 5. Cod. de compens. (4. 31):
„Etiam si fideicommissum tibi ex ejus bonis deberi constat, ¬
cui debuisse te minorem quantitatem dicis; aequitas ¬
compensationis usurarum excludit computationem;
petitio autem ejus, quod amplius tibi deberi probaveris, ¬
sola relinquitur.
5) Linde: Lehrb. d. Civilproz. §§. 153. 161. Daß der Beklagte
durch das Vorschützen einer Einrede, nach dem Grundsatze:
„reus excipiendo fit actor," sich noch nicht in einen Widerkläger ¬
verwandle, geht aus dem oben §. 7. Nr. IV. Gesagten
—-hervor. -
6) Die Verordnung, daß die Verurtheilung des Widerbeklagten
die Summe der Hauptklage und die Kosten nicht übersteigen