Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (4)

Die  Uebergangs-Jahre  1863  bis  1865.
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Sinne  des  Bankbruches  anzuordnen,  officiös  aber  unterstützte
man  die  gegen  die  Bank  wegen  angeblicher  Restrictionen
und  Bedrängungen  des  Verkehrs  erhobenen  Anklagen  und
favorisirte  man  die  daraus  gezogene  Folgerung,  dass  die  verf ¬

jassungsmässig  zu  Stande  gekommene  Bankacte  durch  eine
neue,  „freie  Vereinbarung“  zwischen  Staat  und  Bank  zu  ersetzen -
  sei.
Läugnen  liess  sich  nun  allerdings  nicht,  dass,  soweit  es
sich  um  die  Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen  handelte,
die  Fassung  des  dafür  massgebenden  §.  Ii  des  Uebereinkommens ¬
  vom  Jahre  1863  den  Gegner  der  Bankacte  insofern
eine  entsprechende  Handhabe  bot,  als  in  diesem  Paragraphe
normirt  war:  „Die  Wiederaufnahme  der  Silberzahlungen  der
Bank  hat  im  Jahre  1867  zu  erfolgen.  Die  näheren  Bestimmungen ¬
  über  den  Zeitpunkt  und  die  Modalität  hiefür
werden  durch  ein  in  der  Reichsrathsession  1866  zu  erlassendes ¬
  Gesetz  festgestellt  werden“.  Der  Reichsrath,  als  er  diesen
Paragraph  beschloss,  konnte  eben  nicht  voraussehen,  dass  vor
dem  betreffenden  Termine  die  Verfassung  in  Frage  gestellt
sein,  dass  man  sie  sistiren  werde.  Unter  allen  Umständen
aber  war  es  eine  traurige  Erscheinung,  dass  die  unglückselige
Fassung  einer  gesetzlichen  Bestimmung  zum  Hebel  benützt
ward,  um  diese  Bestimmung  ganz  aus  den  Angeln  zu  heben,
dass  man  es  versuchte  sich  hinwegzusetzen  über  die  öffentliche ¬
  wirthschaftliche  Moral,  die  jedes  Staatswesen  respectiren
muss.  Es  liess  sich  schlechthin  nicht  rechtfertigen,  dass  man
der  Bevölkerung,  nachdem  man  ihr  drei  Jahre  lang  die  Herstellung ¬
  der  Valuta  verlockend  in  Aussicht  gestellt  hatte,  mit
einem  Male  unter  den  gesuchtesten  Vorwänden  begreiflich
zu  machen  suchte,  es  gehe  nun  doch,  und  obendrein  im  allgemeinen ¬
  Interesse  nicht  an,  zur  Wiederaufnahme  der  Silberzahlungen ¬
  zu  schreiten.  Wie  die  finanzielle  Welt,  wie  der
Geldmarkt  die  Eventualität  der  Wiederaufnahme  der  Baarzahlungen ¬
  bis  dahin  beurtheilt  hatte,  das  zeigte  klar  und
deutlich  der  Courszettel,  zwar  nicht  in  der  Rubrik  der  Staatsfonds ¬
  —  und  das  hatte  eben  nur  politische  Motive,  war  ja  doch
Neuwirth,  Bank  und  Valuta.  Bd.  1.
            
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