§. 12.
„13.
„14.
„15.
„ 16.
„17.
„ 18.
„19.
„20.
„21.
„22.
„23.
„24.
„25.
„26.
„27.
„28.
„29.
„30.
„31.
„32.
VI
Seite
a) Erhaltung derselben in ihrem wesentl. Bestande
37
aa) Im Allgemeinen.
bb) Vollkommene Erhaltung des Gebäudebestandes
aaa) Erhaltung der Uebersicht über den Be38 ¬
stand.
bbb) Bewahrung der Gebäude gegen Be39 ¬
schädigungen
43
cec) Ausbesserung von Gebäudebeschädigungen
48
cc) Veränderungen im Gebäudebestand.
50
b) Finanzielle Benützung der Gebäude.
50
3) Finanzieller Ertrag der Gebäude.
Güter
1) Bestand des Staatsgüterbesitzes
51
2) Verwaltung der Staatsgüter.
a) Erhaltung des wesentlichen Bestandes.
aa) Vollkommene Erhaltung des Bestandes.
aaa) Erhaltung der Uebersicht über den Bestand ¬
53
bbb) Erhaltung des guten und ungeschmälerten ¬
Zustandes
54
bb) Veränderungen in dem Bestande ..
57
b) Finanzielle Benützung der Staatsgüter.
aa) Im Allgemeinen
59
.
bb) Verpachtung
60
3) Finanzieller Ertrag der Staatsgüter
* * * .
70
IV. Zehnten und Theilgebühren.
1) Bestand des Staats=Eigenthums an solchen
71
2) Verwaltung der Zehnten und Theilgebühren,
a) Erhaltung des wesentlichen Bestandes.
aa) Vollständige Erhaltung des Bestandes,
72
bb) Veränderungen in demselben
74
Finanzielle Benützung.
aa) Im Allgemeinen.
80
bb) Fruchtzehnten.
aaa) Selbsteinzug
81
bbb) Einjährige Verpachtung..
82
ccc) Mehrjährige Verpachtung
89
cc) Weinzehnten.
III.