Volltext : Hoffmann, Karl Heinrich Ludwig: ¬Die Domanial-Verwaltung des württembergischen Staats nach den bestehenden Normen und Grundsätzen

§.  12.
„13.
„14.
„15.
„  16.
„17.
„  18.
„19.
„20.
„21.
„22.
„23.
„24.
„25.
„26.
„27.
„28.
„29.
„30.
„31.
„32.

VI
Seite
a)  Erhaltung  derselben  in  ihrem  wesentl.  Bestande
37
aa)  Im  Allgemeinen.
bb)  Vollkommene  Erhaltung  des  Gebäudebestandes
aaa)  Erhaltung  der  Uebersicht  über  den  Be38 ¬

stand.
bbb)  Bewahrung  der  Gebäude  gegen  Be39 ¬

schädigungen
43
cec)  Ausbesserung  von  Gebäudebeschädigungen
48
cc)  Veränderungen  im  Gebäudebestand.
50
b)  Finanzielle  Benützung  der  Gebäude.
50
3)  Finanzieller  Ertrag  der  Gebäude.
Güter
1)  Bestand  des  Staatsgüterbesitzes
51
2)  Verwaltung  der  Staatsgüter.
a)  Erhaltung  des  wesentlichen  Bestandes.
aa)  Vollkommene  Erhaltung  des  Bestandes.
aaa)  Erhaltung  der  Uebersicht  über  den  Bestand ¬

53
bbb)  Erhaltung  des  guten  und  ungeschmälerten ¬
  Zustandes
54
bb)  Veränderungen  in  dem  Bestande  ..
57
b)  Finanzielle  Benützung  der  Staatsgüter.
aa)  Im  Allgemeinen
59
.
bb)  Verpachtung
60
3)  Finanzieller  Ertrag  der  Staatsgüter
*  *  *  .
70
IV.  Zehnten  und  Theilgebühren.
1)  Bestand  des  Staats=Eigenthums  an  solchen
71
2)  Verwaltung  der  Zehnten  und  Theilgebühren,
a)  Erhaltung  des  wesentlichen  Bestandes.
aa)  Vollständige  Erhaltung  des  Bestandes,
72
bb)  Veränderungen  in  demselben
74
Finanzielle  Benützung.
aa)  Im  Allgemeinen.
80
bb)  Fruchtzehnten.
aaa)  Selbsteinzug
81
bbb)  Einjährige  Verpachtung..
82
ccc)  Mehrjährige  Verpachtung
89
cc)  Weinzehnten.

III.
            
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