Contents : Ausführliche Erläuterung der Pandecten nach Hellfeld (Serie der Bücher 43/44, Theil 1)

43.  Buch.  1.  Tit.  §.  1835  a.  19.
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tigkeit,  nachdem  einmal  in  der  bonorum  possessio  cum  re
ein  dem  besten  civilen  Erbrechte  in  seiner  gesammten  sachlichen ¬
  Rechtswirkung  völlig  gleichartiges  Erbfolgerecht  entstanden ¬
  war,  die  endgültige  Entscheidung  darüber,  ob  im
Einzelfalle  der  heres  oder  der  bonorum  possessor  als
wirklicher  Erbe  zu  gelten  habe,  ohne  Rücksicht  auf  die  zufällige ¬
  Vertheilung  der  Parteirollen  mittels  eines  gleichartigen ¬
  Verfahreus  herbeizuführen.  Als  gleichartig  aber
mit  der  hereditatis  petitio  gegen  den  besitzenden  bonorum
possessor,  mag  diese  nun  per  sponsionem  mere  praeiudicialem, ¬
  oder  per  formulam  petitoriam  verhandelt  werden,
kann  schon  aus  rein  processualen  Gründen  das  Quorum
bonorum  gegen  den  besitzenden  heres  nicht  gelten.  Wurde
das  Interdict  per  sponsionem  eutschieden,  so  traf  den
Uuterliegenden  die  hohe  poena  sponsionis  bezw.  restipuso -

lationis;  wurde  per  formulam  arbitrariam  verfahren,
erhielten  die  Parteien  den  arbiter  oder  die  arbitri,  falls
sie  sich  über  dessen  oder  deren  Person  nicht  etwa  einigten,
nicht  wie  bei  der  hereditatis  petitio  durchs  Loos  aus  dem
album  iudicum  selectorum,  sondern  nach  dem  Ermessen
59)
des  Prätors  ohne  Rücksicht  auf  jenes  Album  zugewiesen.
Hatte  hiernach  der  Prätor  guten  Grund,  eine  allge594) ¬

meine  h.  p.  possessoria  in  sein  Edict  aufzunehmen
so  durfte  er  anderseits  füglich  erwarten,  „daß  die  Grenzen
der  praktischen  Anwendung  durch  das  Interesse  der  bonorum ¬
  possessores  von  selbst  gezogen  werden  würden.  Möglichen ¬
  Uebergriffen  kounte  durch  exceptio  entgegen  getreten
7  60)
werden.
59)  Vgl.  O.  E.  Hartmann  die  römische  Gerichtsverfassung
S.  265  ff.  S.  272  f
59*)  Dafür,  daß  gerade  erst  Julian  dies  gethan  habe,  sehe
ich  keinen  Grund,  auch  nicht  in  1.  54  pr.  D.  de  H.  P.
5,  3,  wie  Arndts  civilistische  Schriften  Bd.  2  S.  349
meint.
60)  Lenel  a.  a.  O.
            
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