Volltext : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (3)

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ad
Besondere
Gewerbsun ¬
  d
Handels=Gesetzkunde
mit  vorzüglicher  Rücksicht
auf  das
Herzogthum  Steyermark  und  Kärnthen
nach  dem  Leitfaden
des
Graf  Barth  vom  Barthenheim'schen  Werkes.
III.  Band
über  Commercialgewerbe.
Doo
Gratz,
gedruckt  bey  Johann  Andreas  Kienreich,
1827.
            
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