Contents : Beiträge zur populären Rechtsgelehrsamkeit (Bd. 1 = St. 1-4 (1782))

222
spruchs  ungeachtet  kopulirte  Mann,  sogleich  vom
Altar  hinweg,  nach  —  Nord=Amerika  geht?
Es  wird  daher,  im  Falle  einer  beharrlichen -
  Widerspenstigkeit,  das  Verlöbniß  aufgehoben. -
  Damit  aber  die  Treulosigkeit  eines
solchen  unbeständigen  und  halsstarrigen  Verlobten -
  nicht  unbestraft  bleibe;  so  muß  er  dem
beleidigten  Brauttheil,  auf  andre  Art,  (durch
Bezahlung  einer  gewissen  Summe,  oder  eines
gewissen  Theils  von  seinem  Vermögen)  Genugthuung -
  leisten,  demselben  die  aufgelaufenen  Kosten -
  erstatten,  auch  eine  Geldstraffe  zu  milden
Sachen,  bezahlen.  |
Ueberdies  wird  ihm  meistentheils  das  Heurathen -
  eine  Zeitlang  untersagt;  welches  jedoch
seine  Bedenklichkeiten  hat.
Ehehin  mußte  er  auch  Kirchenbusse  thun.
Nur  in  dem  einzigen  Falle,  da  zum  gültigen -
  Verlöbniß  auch  noch  der  Beischlaf  hinzugekommen, -
  kann  die  priesterliche  Trauung,  selbst
wider  den  Willen  des  Bräutigams,  und  ungeachtet -
  seines  Nein,  vollzogen  werden.  Denn
nun  kommt  es  vorzüglich  darauf  an,  daß
wie
—
Bibliothek
DI
europäische  Rechtsgeschichte
Rostock
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.

powered by Goobi viewer