Metadata : Teutsche Staatskanzley (Th. 23 (1790))

7)  Von  den  Luttichischen  Unruhen.  429
andere  Gründe  mitgewirkt  haben,  ob  nicht  insbesondere -
  (wie  in  der  Schrift:  Einige  Berichtigungen -
  der  Druckschrift:  Kurze  Uebersicht  rc.  rc.
als  wahrscheinlich  behauptet  werden  will)  die
Furcht  auf  ihn  Einfluß  gehabt  habe,  daß  das
Volk,  ungeachtet  der  von  ihm  feierlich  erklärten
Genehmigung  desjenigen,  was  am  17.  und  18.
Aug.  vorgegangen  war,  ihn  für  den  heimlichen
Kläger  am  Kaiserlichen  Kammergericht  halten
dürfte,  das  möchte  ich  freylich  nicht  entscheiden.
§.  11.
Es  geschah  also  am  26.  August,  daß  der
Fürstbischof  seine  Sommerresidenz  verlies,  und  |  |
sich  in  Begleitung  seines  Neffen,  des  Weihbischofs, -
  Grafen  von  Méan  nach  St.  Maximin
bey  Trier  begab.  Er  hinterlies  jedoch  eine  merkwürdige -
  ganz  eigenhändig  geschriebene  Erklärung -
  an  den  Stadtrath  zu  Lüttich,  welche  die
Gemüther  hinlänglich  beruhigen  konnte,  und  die,
seinem  eigenen  Verlangen  gemäs,  durch  den
Druck  bekannt  gemacht  wurde.  Hier  versichert
er  die  Nation,  die  er  liebe,  daß  seine  Entfernung -
  keineswegs  die  Absicht  zum  Grund  habe,
sich  um  auswärtige  Hülfe  zu  bewerben,  oder
bey  Kaiserlicher  Majestät,  bey  der  Reichsversammlung -
  oder  an  einem  der  höchsten  Reichsgerichte
Klage  zu  erheben.  Er  betheuert  ihr  vor  aller
Welt,  daß,  wenn  je  unter  seinem  Namen  irgend -
  eine  Klage  angebracht  worden  seyn  moͤchte,
solche  nicht  von  ihm  herrühre,  indem  er  keinem
Menschen,
Max-Planck-Institut  für
            
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