Metadaten : Allgemeine oesterreichische Gewerbs- und Handels-Gesetzkunde (3)

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durch  Antretung  eines  Gewerbes,  dessen  Betreibung
die  ordentliche  Ansässigkeit  im  Lande  nothwendig  macht;
durch  einen  in  diesen  Staaten  vollendeten  zehnjährigen ¬
  ununterbrochenen  Wohnsitz;  jedoch  unter ¬
  der  Bedingung,  daß  der  Fremde,  diese  Zeit  hindurch
sich  wegen  eines  Verbrechens  keine  Strafe  zugezogen  habe,
c)  Auch  ohne  Antretung  eines  Gewerbes,  und  vor
verlaufenen  10  Jahren,  kann  die  Einbürgerung  bey  der
politischen  Stelle  angesucht,  und  von  derselben,  je  nachdem ¬
  das  Vermögen,  die  Erwerbsfähigkeit  und  das  sittliche
Betragen  des  Ansuchenden  beschaffen  sind,  verliehen
werden.
d)  durch  die  bloße  Inhabung  oder  zeitliche  Benützung ¬
  eines  Landgutes,  Hauses  oder  Grundstückes,  durch
die  Anlegung  eines  Handels,  einer  Fabrik,  oder  die
Theilnahme  an  einem  von  beyden,  ohne  persönliche  Ansässigkeit ¬
  in  einem  Lande  dieser  Staaten,  wird  die  österreichische ¬
  Staatsbürgerschaft  nicht  erworben.
Hausrvatent  vom  5.  May  181  §.  2.
Folgende  Entscheidungen  dürften  hier  am  rechten ¬
  Orte  stehen:
Ein  Ausländer  der  in  Militär=Dienste  als  obligater ¬
  Mann  tritt,  übernimmt  nur  diese  Dienste  auf  eine
bestimmte  Zahl  von  Jahren,  welche  in  der  mit  ihm  abgeschlossenen ¬
  Capitulation  ausgedrückt  wird;  nach  beendig
ter  Capitulationszeit  hat  er  gegen  den  Staat,  mit  dem
er  den  erwähnten  Dienstvertrag  abschloß,  keine  weitere
Verpflichtung,  da  er  sich  auf  diese  Art  bey  Annahme  der
Militärdienste  weder  immer  noch  auf  eine  bestimmte  Zeit,
sondern  nur  auf  eine  gewisse  Zahl  Jahre  verpflichtet;
woraus  folgt,  daß  er  durch  die  Antretung  der  Militärdienste ¬
  in  der  angegebenen  Art  die  Staatsbürgerschaft
nicht  erlange,  und  daß  die  mit  Vorbehalt  des  Rücktritts
in  die  vorigen  Verhältnisse  zugebrachten  Jahre,  nicht  in
dasjenige  Decennium  eingerechnet  werden  können,  welche
            
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