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könne. Zur Sicherheit wegen der richtigen und schleunigen ¬
Abfuhr wird gleichfalls jeder Wagen durch einen Polizeymann ¬
begleitet, der das Certificat der richtigen Abführung ¬
vom k. k. Linienamte, welches damit betreten wird
beyzubringen hat.
Eodem §. 7.
Die Abfuhr und Fortbringung des Schießpulvers
aus dem Verschleißmagazine am Tummelplatze, da das
Eisen= und das Burgthor in der Nähe sind, hat immer
im kürzesten Wege, und zur Marktzeit ganz mit Vermeidung ¬
der Herrengasse und des Hauptplatzes, wo die
Markthütten stehen, zu geschehen.
Eodem §. 8.
Die Wägen der Pulvermühlen, welche bloß Ladungen ¬
von Pulver als Einlieferungen an die k. k. Artillerie=Districtsdirection ¬
führen, sind durch die Bezeichnung ¬
mit gelb- und schwarzen Fähnlein kennbar zu machen, ¬
und fahren mit ihrer Fracht, nach dem Pulverthurme, ¬
am Grätzerfelde, wo sie übernommen werden.
Der Pulvermüller in der Göstinger Aue aber hat nicht
nöthig, sich der Hauptstadt Grätz zu nähern, und kann
den Weg füglich auf den freyen Feldern zwischen Eggenberg ¬
und Gösting machen. Für den Pulvermüller
an der Andritz ist die Straße über die Weinzierlbrücke und
Gösting vorgeschrieben. Der Pulvermüller an der Wehre
außer dem Sackthore, und jener zu Eggersdorf hat den
Weg um das Glacis und die ungedeckte Muhrbrücke nach
dem Pulverthurme außer der Lazarethlinie mit den Pulverfuhren ¬
einzuschlagen. Von diesen Straßen darf bey
Vermeidung empfindlicher Strafe durchaus nicht abgewichen ¬
werden.
Eodem §. 9.