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Zweiter Abschnitt. II. 2. §. 28.
Richtung, hier erwähne, so geschieht dies, weil ich meine, daß ein
Hauptsatz seiner mit Emphase verkündeten Reformversuche, im Grunde,
eine nicht unwichtige Seite mit jener Windscheid'schen Opposition gemeinsam ¬
hat: nämlich die Reaktion gegen die oben bezeichnete
Spiritualistik. Der Unterschied ist aber der, daß, während
Windscheid im Allgemeinen nur abmahnt, die Sublimirung einfach
(auf den früheren Standpunkt der Methode) herabgestimmt wissen,
und gleichsam die Quantität jener Tendenz bloß verringern will
Leist den Plan hat, etwas Positives, ein qualitativ Anderes dagegen
zu setzen, nämlich die Gefahren des Spiritualismus durch Großziehung ¬
eines realistischen Elementes zu paralysiren. Dies ist
wohl, und darum locire ich Leist's Studien gerade an den gegenwärtigen ¬
Platz der Ueberschau, „des Pudels Kern“ 2). Mag sein, daß
jenes Mittel Manchen weniger energisch erscheine, als das Windscheid'sche; =
dafür aber ist ihm die Gefahr fremd, zu einer bloßen Nivellirung
1) Vergl. u. A. die kritische Ueberschau, I. S. 207.
2) wenigstens der Hauptkern; denn Leist's Reformplan hat noch andere
Seiten, unter anderen eine, welche sich, still und doch erkennbar, der historischen =
Schule entgegenkehrt. Was ich damit meine, wird sofort klar werden, ¬
wenn man, (worüber ich weiter unten mich noch spezieller aussprechen
werde) zugibt, daß das Leist'sche „Naturstudium“ schon in Einert einen
vorragenden vollziehenden Vertreter gefunden habe, und nun die Worte
Fick's (in der Heidelb. krit. Zeitschr. I. S. 479.), welche ich ohne Abzug
unterschreibe, daneben stellt: „Einert hat mit einem bewunderungswürdigen
Takte die Rechtsanschauungen, welche die gesammte kaufmännische Welt der
Gegenwart, den jetzt lebenden Kaufmannsstand durchdringen, ohne daß dieser
im Stande wäre, sich selbst, geschweige denn dem fragenden Rechtsgelehrten
darüber Rechenschaft zu geben, aus ihrem geheimnisvolken Dunkel an's Licht
gebracht, er hat sie aus ihren thatsächlichen Offenbarungen im geschäftlichen ¬
Leben und Treiben mehr herausgefühlt als herausgelesen. Sein Verdienst =
besteht gerade darin, daß er hierbei die ganze Vergangenheit
des Wechselinstituts, ja überhaupt alle s. g. historischen Grundlagen der
Rechtswissenschaft, sei es absichtlich, sei es unabsichtlich ignorirte. Ungetrubt
durch die irrigen Vorstellungen, welche die traditionelle Rechtswissenschaft über
eine völlig neue, ganz und gar der Gegenwart angehörige Lebenssphäre verbreitet =
hatte, konnte er sich lediglich an die Gegenwart selbst, an ihre Lebensäußerungen, =
ihre Bedürfnisse halten, und aus ihnen als seiner einzigen Quelle
—
Drittens birgt die Leist'sche Theorie ein Element in sich,
schöpfen".
welches ich als Hervorhebung einer teleologischen Rechtsbehandlung bezeichnen =
möchte. Sie wäre die Unterlage für den Aufbau einer methodischen
Rechtspolitik. Davon s. unten. Vergl. z. B. Leist, dogmatische Analyse
I. S. 90.