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als remède extrème, qui ne peut avoir pour objet que le
maintien de l'autorité législative et des ordonnances des civilprocessualischen ¬
Characters völlig entbehrt, indem man die
aus ihrem wahren Zusammenhänge gerissenen Vorschriften
durch künstliche Argumentationen zu retten versucht hat. Man
konnte es nicht wagen, den obersten Gerichtshof der preussischen ¬
Monarchie in eine oberaufschende Behörde auprès du
Corps législatif umzuwandeln, unterliess jedoch nicht, diesem
obersten Gerichtshof, dessen bei der Vernichtung ausgesprochene
Rechtsansichten für die Berufungsgerichte bindend sein sollen.
grundsätzlich die Entscheidung eines Rechtsstreits zu entziehen. ¬
Wenn hiernach die Lösung der schwierigen Aufgabe, ein
ordentliches Rechtsmittel dritter Instanz für ein mündliches ¬
Verfahren zu construiren, dem preussischen Entwurfe
auch nicht gelungen sein dürfte, so wird dennoch der miss
glückte Versuch nicht ohne legislatives Interesse sein. Jedenfalls ¬
ist er geeignet, vor der grossartigen und consequenten
Entwickelung des französischen Cassationsrecurses Achtung
einzullössen.
C. F. Kius' sche Buchdruckerei in Hannover.